Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELSeit dem 13. Dezember 2014 müssen 14 Hauptallergene bei loser Ware auf Speisekarten, Aushängen und Speiseplänen kenntlich gemacht werden. Von der Verordnung LMIV sind Gemeinschaftsverpflegungsküchen, aber auch Kindertagesstätten, Gastronomiebetriebe, Bäckereien usw. betroffen. Gehen Sie in die Offensive und positionieren Sie Ihre Küche als „Qualifizierten Gastgeber für Allergiker“.
INHALT
- Neue Gesetzliche Grundlagen
- Allergenmatrix und Management
- Kennzeichnung auf der Speisekarte oder Anhang mit Symbolen
- Integration der Allergene in das betriebliche Eigenkontrollsystem und HACCP
- Unverträglichkeitsreaktionen auf Lebensmittel und Notfallmanagement
- Kenntnis möglicher Allergiequellen
- Deklarationen richtig lesen
- Einsatz von Produkten mit möglichst wenig Allergenen
- Verbindliche Rezepte und erlaubte Ableitungen
- Unterscheidung von Allergien und Unverträglichkeiten
- Wiederholungsbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Mitarbeiterschulung
- Spurenkennzeichnung mit dem Hinweis „kann enthalten“
- Schwellenwerte
- Risikobewertung
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
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