Der Kauf von Voucher auf der Website der Seminarbörse.de GmbH richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
§ 1 Grundsätzliches
Der Erwerb von Vouchern ist für Organisationen – darunter fallen Unternehmen, Firmen, Einrichtungen, Institutionen, Verbände etc. – sowie für registrierte Seminaranbieter, die ein Seminarpaket auf unserem Bildungsportal nutzen, vorgesehen. In den Teilnahmebedingungen werden sowohl 'Organisationen' als auch 'Seminaranbieter' einheitlich als 'Förderer' bezeichnet.
Die Seminarbörse.de GmbH bietet den Kauf von Vouchern direkt auf der Website www.seminarboerse.de/aktion an. Bei einer Bestellung kann die Anzahl der Voucher vom Käufer festgelegt werden.
Die Möglichkeit Voucher von uns zu kaufen, erstreckt sich vom 01.01.2025 bis zum 30.09.2025, 23:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums haben Organisationen und Seminaranbieter die Möglichkeit, Voucher im Wert von 500 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro, jeweils zzgl. 19 % MwSt. zu erwerben.
Diese Voucher werden als Preise für die jährlich stattfindende Verlosung eingesetzt, die nächste Verlosung findet am 3. Advent 2025 statt.
Mit dem Kauf eines oder mehrerer Voucher erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen an.
§ 2 Gegenstand eines Vouchers
a) Es gibt zwei verschiedene Arten von Vouchern
Losgewinner haben die Chance, einen Voucher entweder über eine Organisation oder über einen Seminaranbieter zu erhalten.
b) Zielgerichte Bildungsförderung
Beim Erwerb eines Vouchers Ihrer Organisation legen Sie selbst fest, in welchen Bildungsbereichen – wie IT, Management, Sprachen, Recht etc. – dieser für die Verlosung verwendet werden soll.
Im Gegensatz dazu ist beim Kauf eines Seminaranbieter-Vouchers keine weitere Angaben Ihrerseits notwendig, da alle erforderlichen Informationen bereits bei Ihrer Registrierung auf unserem Portal hinterlegt sind.
Da die Teilnehmer der Verlosung spezifische Bildungsbereiche ebenso angeben müssen, wird so eine zielgerichtete Zuordnung der Bildungsangebote gewährleistet. Dies ermöglicht es sowohl Ihrer Organisation / Seminaranbieter als auch den Teilnehmern, die Bildungsunterstützung zu erhalten, die am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Vouchers ohne passende Übereinstimmung werden bei der Ziehung nicht berücksichtigt. Auf diese Weise leistet Ihre Organisation und der Seminaranbieter einen aktiven Beitrag zur Förderung der Fort- und Weiterbildung in Ihren bevorzugten Themengebieten auf unserem Bildungsportal bei.
§ 3 Gültigkeit der Voucher
Der erworbene Voucher ist drei Jahre gültig.
Falls ein Gewinner seinen Preis aufgrund zeitlicher Einschränkungen nicht innerhalb der einjährigen Gültigkeitsdauer einlösen kann, erlischt sein Anspruch auf den Gewinn. Nicht eingelöste Voucher werden im darauffolgenden Jahr erneut für die Verlosung verwendet.
§ 3 Abwicklung, Buchung der Seminare, Verwaltung der Voucher Aufwandentschädigung
a) Abwicklung
Die gesamte Durchführung und Abwicklung der Verlosung, einschließlich der Verwaltung der Voucher und der Buchung der Seminare, erfolgt durch die Seminarbörse.de GmbH, um eine reibungslose und transparente Durchführung zu garantieren. Durch diese Vorgehensweise können wir allen Beteiligten den Nachweis liefern, dass jeder Voucher dem Gewinner ordnungsgemäß zugeordnet und verbucht wurde.
b) Buchung der Seminare
Der Prozess der Buchung bei einem Seminaranbieter über die Seminarbörse.de GmbH erfordert Zeit, ist jedoch für die Gewährleistung einer transparenten und korrekten Abwicklung von uns als Nachweis für unsere Förderer und für das Finanzamt unabdingbar.
Der Gewinner teilt uns seine Seminarwahl über ein Formular mit und sendet die entsprechenden Angaben per E-Mail an info@seminarboerse.de. Anschließend bucht die Seminarbörse.de GmbH das ausgewählte Seminar beim entsprechenden Anbieter.
c) Verwaltung der Voucher
Jeder Voucher, der von einer Organisation oder einem Seminaranbieter ausgegeben wird, wird bei der Seminarbörse.de GmbH registriert. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Gültigkeit und Nachverfolgbarkeit des Vouchers sicherzustellen.
Zuordnung eines Gewinners: Um einem Voucher einen Gewinner zuzuordnen, ist eine erfolgreiche Buchung bei einem unserer gelisteten Seminaranbieter erforderlich. Details zu diesem Schritt finden Sie unter Punkt b) „Buchung der Seminare“.
Nachdem eine Buchung erfolgreich durchgeführt wurde, benachrichtigen wir die beteiligte Organisation oder den Seminaranbieter per E-Mail. Der Prozess der Zuordnung gilt als abgeschlossen, sobald wir einen glücklichen Gewinner einem Förderer zugeordnet haben.
Veröffentlichung der Ergebnisse: Der abgeschlossene Vorgang der Voucher-Zuordnung wird auf unserer Website veröffentlicht. Dort finden Sie Informationen zur beteiligten Organisation, zum Seminaranbieter sowie zum Gewinner des Vouchers. Sollte einer der Beteiligten der Veröffentlichung seiner Daten widersprochen haben, werden diese Informationen selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht.
d) Aufwandentschädigung
Allgemeines: Die Seminarbörse.de GmbH übernimmt die vollständige Abwicklung der Verlosung. Dies umfasst die Vorbereitung und Durchführung der Verlosung, die Kommunikation mit Medien, die Verwaltung der Gutscheine, die Benachrichtigung der Gewinner sowie die Koordination mit den Gewinnern und Seminaranbietern. Dazu gehören Klärungsgespräche, Organisation der Seminarbuchungen und die Bereitstellung von Nachweisen an die Organisation bzw. Seminaranbieter, dass die Gutscheine ordnungsgemäß zugeordnet und eingelöst wurden.
Die Durchführung der Verlosung ist nur möglich, wenn ein bestimmter Anteil des Voucher-Wertes für Verwaltung, Abwicklung und Marketing verwendet wird.
Aufwandentschädigung: Für die Durchführung der Verlosung erhebt die Seminarbörse.de GmbH einer Verwaltungsgebühr von 20%, die sofort beim Erwerb eines Vouchers zu entrichten ist. Die verbleibenden 80% des Betrags werden für die Verlosung der Seminare verwendet.
Kostenblöcke im Überblick: Transparenz ist uns wichtig, damit Ihr Voucher-Beitrag möglichst direkt dem Zweck zugutekommt, für den Sie ihn gegeben haben.
1) Verwaltungsaufgaben (Abwicklung)
15% der Gesamteinnahmen des Vouchersbetrag wird für die Verwaltung verwendet.
2) Mittelbeschaffungskosten (Werbung)
5% wird für Marketingmaßnahmen, Werbekampagnen, Events, Mitmachaufrufe verwendet.
3) Projektkosten (Verlosung)
80 % des Vouchers fließt direkt in die Verlosung ein.
Die drei Kostenblöcke werden klar und nachvollziehbar in unserer Buchhaltung für einen Nachweis erfasst.
e) Regelung zur Erstattung von Seminarverlosungswerten
Es ist möglich, dass einige der Gutscheine bis Mitte Dezember 2024 nicht von den Gewinnern eingelöst werden. Da diese Gutscheine eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren besitzen, werden sie in der nächsten Verlosung im Dezember erneut angeboten. Sollte ein Gutschein auch nach Ablauf dieser drei Jahre ungenutzt bleiben, wird die Seminarbörse.de GmbH, den für die Verlosung des Seminars vorgesehenen Restwert an die organisierende Einrichtung oder den Seminaranbieter zurückerstatten.
Rückerstattung nach 3 Jahren nicht eingelösten Vouchers
20% Verwaltungsgebühr verbleiben bei der Seminarbörse.de GmbH.
80% des Voucherbetrags wird dem Förderer zurücküberwiesen (Rückerstattung).
Rückerstattung: Vouchergebühr-Seminargebühr (Differenzbetrag)
Falls die Gebühr für das gebuchte Seminar unter dem Voucher-Wert liegt, wird der daraus resultierende Differenzbetrag an den Förderer zurückerstattet.
§ 4 Datenschutz / Einwilligung
Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich die Organisation oder der Seminaranbieter damit einverstanden, dass persönliche Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Verlosung erhoben, gespeichert und genutzt werden; diese werden aber nicht an Dritte weitergegeben.
Im Falle eines Gewinns auf den Voucher einer Organisation oder eines Seminaranbieters, sind diese mit der Veröffentlichung des Namens und des Ortes auf unserer Website einverstanden.
Auch die Veröffentlichung der Förderer, die nicht ausdrücklich wiederspricht, wird der Firmenname und Ort aufgeführt.
Die Organisation, der Seminaranbieter kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die Seminarbörse.de GmbH per Mail an info@seminarboerse.de mitzuteilen
Eine Organisation und ein Seminaranbieter können zu jeder Zeit Auskunft erhalten, der Nutzung seiner Daten widersprechen und deren Löschung verlangen. Hierzu genügt ein einfaches Schreiben an die Seminarbörse.de GmbH oder eine E-Mail an info@seminarboerse.de Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
§ 5 Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Verlosung ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
§ 6 Haftung
Die Seminarbörse.de GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Verlosung entstanden sind, es sei denn, dass solche Schäden von uns (seinen Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
§ 7 Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Verlosung sind an den Betreiber der Seminarbörse.de GmbH zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich auf der Website www.seminarboerse.de .
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.