Seminaranbieter Teilnahmebedingungen

Nebenabsprache zwischen Seminaranbieter und der Seminarboerse.de GmbH

§ 1 Bereitstellung eines Seminars zur Verlosung

An der Verlosung können ausschließlich Seminaranbieter teilnehmen, die auf unserem Bildungsportal registriert sind.

Die Seminaranbieter verpflichten sich, ein Seminar im Wert von mindestens 200 € (inkl. 19 % MwSt.) für die Verlosung bereitzustellen. Die Seminardauer sollte nicht weniger als einen Tag (6 Seminarstunden) betragen.. Das Seminar muss zudem auf unserem Bildungsportal gelistet sein

Gemäß § 3 übernimmt der Seminaranbieter die eigenständige Seminar-Abwicklung mit dem Gewinner.

Jeder Seminaranbieter mit einem Seminarpaket kann maximal fünf Seminare für die Verlosung anmelden.

Sollten Sie kein Seminarpaket besitzen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit kostenfrei ein Seminar auf unserem Portal einzustellen, um an der Verlosung als Förderer teilzunehmen.

Nur Seminare, die bis spätestens 30.09.2025 gemeldet werden, können für die Verlosung berücksichtigt werden.
 

§ 2 Verlosung

Das von Ihnen bereitgestellte Seminar wird als Gewinn für die jährlich stattfindende Verlosung eingesetzt. Die Verlosung im Jahr 2025 erfolgt am 3. Advent (15.12.2025).

 

§ 3 Gewinnerbenachrichtigung

Als Seminaranbieter werden Sie spätestens 10 Tage nach der Verlosung schriftlich per E-Mail von der Seminarbörse.de GmbH über den Gewinner Ihres Seminar-Gutscheins informiert.

Sie erhalten die Kontaktdaten des Gewinners, um die weitere Abwicklung eigenständig durchzuführen. Parallel dazu informieren wir den Gewinner über Ihre Kontaktdaten, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
 

§ 4 Hinweise für die Registrierung eines Teilnehmers an der Verlosung

Der Gewinner wird von uns darüber informiert, dass:

  • die Abwicklung des Gewinns direkt durch den Seminaranbieter erfolgt, nicht durch die Seminarbörse.de GmbH.
  • der Gewinn personengebunden ist und weder bar ausgezahlt noch umgetauscht werden kann.
  • eine Übertragung des Gewinns auf eine andere Person nicht möglich.ist.
  • der Gewinn innerhalb eines Jahres eingelöst werden muss, da die Gültigkeit auf ein Jahr beschränkt ist.


§ 5 Sondervereinbarung und Einwilligung

Im Falle der Einlösung eines Seminar-Gewinns erklären sich Seminaranbieter mit der Veröffentlichung Firmenname des Veranstalters, Verstaltungsort, Seminartitel und Seminarzeitraum und den Namen des Gewinners auf unserer Website einverstanden.

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich per E-Mail an info@seminarboerse.de widerrufen werden.
 

§ 6 Haftung

Die Seminarbörse.de GmbH übernimmt keine Haftung für Vereinbarungen, die gemäß § 3 zwischen dem Seminaranbieter und dem Gewinner getroffen werden.