Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELSie als betriebserfahrene Person mit geeigneter Berufsausbildung und den Fachkenntnissen zur Beurteilung des sicheren Zustands der Arbeitsmittel können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 (4) in Verbindung mit Anhang 3 Abschnitt 1 durchführen.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die benötigten Fachkenntnisse auf dem Gebiet der ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen an Krananlagen und Kettenzügen (Hebezeuge) auf der Basis der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, DGUV Regeln sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, damit der sicherheitstechnische Zustand und die sachgerechte Anwendung beurteilt werden können.
INHALT
- Gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
- BetrSichV
- TRBS 1201 und 1203
- TRBS 1111
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Vorschrift 54
- DGUV Grundsatz 309-001
- Hebezeugarten
- Portalkrane, Brückenkrane, Elektrokettenzüge, Seilwinden, Serienhubwerke
- Wartung und Pflege von Hebezeugen
- Zur Prüfung befähigte Person vs. Sachkundiger
- Voraussetzungen und Beachtung der TRBS 1203
- Erst- und wiederkehrende Prüfungen
- Prüfpunkte und Prüfschritte
- Art und Umfang der Prüfungen
- Nachweis der Prüfungen (Inhalt und Aufbau)
- Dokumentationsart der Prüfung (z. B. Prüfbuch)
- Ergänzungen und Besonderheiten aus dem Regelwerk
- FAQs - wichtige Fragen und richtige Antworten
- Abschließende Gruppenarbeiten mit Präsentation der Ergebnisse
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse
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