ZIEL Sie als qualifizierte Person mit geeigneter Berufsausbildung, zeitnaher Tätigkeit sowie Berufserfahrung (siehe Zielgruppe) zur Beurteilung des sicheren Zustands von Gerüsten können im Betrieb als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden und im Anschluss eigenverantwortlich die Prüfungen der Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 14 durchführen.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die zu beachtenden Inhalte der Vorschriften und Regelwerke für die Durchführung der Prüfung nach Montage sowie der wiederkehrenden Prüfungen an o. g. Arbeitsmitteln und damit die erforderliche Fachkunde als Grundlage der Bestellung. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Hinweise zu Organisation, Ablauf und Dokumentation der Prüfungen.
INHALT
Rechtliche Grundlagen
Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
BetrSichV und TRBS 2121-1 sowie TRBS 1203
DGUV Regelwerk: DGUV Information 201-011 (Stand 2023)
Zubeachtende Normen
DIN 4420 Teil 1 + 3 zu Schutz-, Leiter- und Systemgerüsten sowie sicherheitstechnischen Anforderungen
DIN EN 1004-1:2021-02 zu fahrbaren Arbeitsbühnen
DIN EN 12810 Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen
DIN EN 12811 Arbeitsgerüste
DIN 4421 und DIN EN 12812 zu Traggerüsten
Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung der Prüffristen nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherer Auf-, Um- und Abbau nach BetrSichV Anhang 1 Ziffer 3.1 und 3.2
Der Standsicherheitsnachweis
Aufgaben und Haftung von Errichter und Benutzer von Gerüsten
Verantwortung und Haftung der zur Prüfung befähigten Person
Prüfung von Gerüsten nach Checkliste
Abschlussdiskussion und -test
ABSCHLUSS TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse
Gerüstbaumontageleiter, geprüfte Gerüstbau-Obermonteure, geprüfte Gerüstbau-Kolonnenführer, geprüfte Poliere, Gerüstbaumeister und Personen im Bauhandwerk, die die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Gerüstbau aufweisen
Sprache
Deutsch
Zertifikat
Teilnehmerbestätigung
Anmerkung
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften, wie die TRBS 2121 Teil 1 und die DGUV Information 201 011 (2023) durchgeführt. Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen laut TRBS 1203 s