Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELDie bekannte Prüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung betrachtet nur den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs. Bei der Prüfung nach der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70) steht die Betriebssicherheit des Fahrzeugs im Vordergrund. Die Formel lautet: Betriebssicherheit ist die Summe aus Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit. Die regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person besitzt bei Fahrzeugen noch eine besondere Bedeutung, da hier anhand definierter Arbeits- / Checklisten durch den neuen DGUV-Grundsatz 314 003 alle besonderen Prüfpunkte aus Sicht der Arbeitssicherheit betrachtet werden. Die Prüfung erfolgt meist im Rahmen einer Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung. Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Unser Seminar vermittelt Ihnen das nötige allgemeine fachliche Hintergrundwissen zur Durchführung der visuellen und operativen Routineinspektion.
INHALT
- Einführung in das Thema
- Pflichten der regelmäßigen Prüfung - Gesetze und Vorschriften
- BetrSichV und TRBS 1201/1203
- DGUV Vorschrift 70
- DGUV Grundsatz 314-003 (Version 2023)
- Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Zur Prüfung befähigte Person gemäß TRBS 1203
- Verantwortung und Haftung
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Festlegung der Prüffristen nach Kap. 4 des DGUV Grundsatzes 314 003
- Mängel an Fahrzeugen und deren Dokumentation
- Auswirkung und Bewertung von Mängeln
- Theoretische Abschlussprüfung
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat als "Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Fahrzeugen nach DGUV Vorschrift 70 § 57".
Für weitere Informationen hier klicken...