Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELDer Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) so ausgewählt und qualifiziert ist, dass die übertragenen Prüfaufgaben nach dem Stand der Technik (TRBS, ASR), den DGUV-Prüfgrundsätzen, ggf. in der erforderlichen Reihenfolge der Prüfschritte und mit dem entsprechenden Prüfumfang zuverlässig und sorgfältig durch ihn durchgeführt werden können.
In unserem eintägigen Seminar erwerben Sie die erforderliche Sachkunde zur Prüfung von Brand- / und Rauchschutztüren.
INHALT
- Gesetzliche Grundlagen
- EU-VO 305/2011
- Bauordnungsrecht der Länder (Auszüge)
- ArbStättV, ASR A1.7
- Begriffe, bauaufsichtliche Zulassung (alt) und Anwendung von Brandschutztüren
- Türartensysteme
- Glas und andere Sichtfenster in Brand- / Rauchschutztüren und Brandschutztoren
- Baustoffe der Brand- / Rauchschutztüren
- Zulassungsbescheid, Einbauvorschriften und Prüfzeichen
- DIN EN 16034 (Auszüge)
- Verfahren CE-Kennzeichnung / Klassifizierung nach EN 13501-2
- Hinweise zum Einbau von Brandschutztüren nach Herstellerangaben
- Pflichten des Betreibers nach GEFMA 190 im FM
- Festlegung des Prüfpersonals
- Festlegung der Prüffristen (nach § 3 ArbStättV / § 3 BetrSichV)
- Instandhaltung von Brandschutztüren
- Austausch und Entsorgung von alten Türen und Toren
- Wiederkehrende Prüfung
- Planung, Vorbereitung, Durchführung und erforderliche Dokumentation
- Zusammenfassung und Abschlussdiskussion
- Abschlussprüfung
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den TÜV-Kompetenznachweis als "Zur Prüfung befähigte Person (Sachkundiger) von Brand- / Rauchschutztüren und Brandschutztoren".
Für weitere Informationen hier klicken...