Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELFür Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen muss der Arbeitgeber alle Beschäftigten ausreichend und angemessen hinsichtlich des Explosionsschutzes unterweisen (Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Anhang I Nr. 1). Diese Personen gelten dann als "Beauftragte Beschäftigte" nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 12 (3).
INHALT
- Allgemeine Grundlagen
- Voraussetzungen für das Entstehen von Explosionen durch: Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube
- Kennzeichnung ex-gefährdeter Bereiche
- Optische und akustische Warnsysteme
- Zoneneinteilung für Ex-Bereiche
- Gase, Nebel, Dämpfe
- Stäube
- Zündquellen, einschließlich gefährlicher elektrostatischer Entladungen
- Brandwache, Brandmeldeanlagen, Löschgeräte, -mittel
- Explosionssicherheit
- Schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers
- Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten
- Vermeidung elektrostatischer Aufladungen bei Ausführung der Arbeiten
- Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel für Arbeiten in Ex-Bereichen
- Durchführung von Arbeiten in Ex-Bereichen
- Besonderheiten bei Wartungsarbeiten
- Gefährliche Arbeiten in Ex-Bereichen, z. B. Heißarbeiten wie:
- Schweißarbeiten, Löten
- Auftauarbeiten, Trennschleifarbeiten etc.
- Verantwortliche Personen für die betrieblichen Ex-Bereiche
- Freigabemessungen, Freigabeschein
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der durchgeführten Schulung im Sinne GefStoffV Anhang I Nr. 1.2 (1) und Nr. 1.4.
Für weitere Informationen hier klicken...