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Dem Betreiber einer Versammlungsstätte und Veranstalter obliegt die Pflicht, die Sicherheit vollumfänglich herzustellen und zu gewährleisten. Doch wie ist die Versammlungsstättenverordnung zu verstehen, zu welchen Gesetzen und Vorschriften steht sie im Kontext. Wie sind diese Vorgaben umzusetzen, was kann wie delegiert werden? Antworten gibt Ihnen Olaf Jastrob, Sachverständiger und Fachplaner für Veranstaltungs- und Besuchersicherheit und sein Team.
Der Betrieb von Versammlungsstätten (Gebäuden und Anlagen) unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen. Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen haben sich in den letzten Jahren sogar laufend verschärft. Eigentümer und Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen sind deshalb zunehmenden haftungsrisiken ausgesetzt. Eine besonders große Rolle spielen dabei die Besucher und deren Sicherheit. Bei Unfällen mit Personenschaden kann eine persönliche, strafrechtliche haftung von Dezernenten, Fachbereichsleitern oder anderen Verantwortlichen drohen.
Aus diesen Gründen ist es für Betreiber wichtig, ihre Pflichten zu kennen und Risiken möglichst frühzeitig zu identifizieren. Organisationsverschulden kann so vermieden werden. Durch den Aufbau einer sicheren Betriebs- organisation können Restrisiken beherrscht werden.
Im Rahmen dieses Seminars vermitteln wir Ihnen das notwendige Wissen, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen und einzuschätzen. Spezifische Betreiberrisiken von Versammlungsstätten werden angesprochen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt: