Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELSeit dem erstmaligen Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im September 2002 und der größeren Novellierung im Juni 2015 wurden die grundlegenden Forderungen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln im Betrieb Schritt für Schritt konkretisiert. Mit der Novellierung 2019 wurden nun die Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis aber auch die Anpassung an mitgeltende Arbeitsschutzverordnungen eingebracht.
Wir machen Sie in diesem eintägigen Seminar zielgerichtet und vor allem nach Ihrer Berufserfahrung und -ausbildung mit der aktuellen BetrSichV dahingehend vertraut, dass Sie die heutigen notwendigen Anforderungen für den Bereich Instandhaltung erkennen, beurteilen, dokumentieren und ggfs. selber ergänzende Maßnahmen ableiten können.
INHALT
- Einstieg und Überblick in die aktuelle BetrSichV aus Sicht des Arbeitnehmers
- Die Anforderungen der BetrSichV
- Von der Beschaffung bis zur Bereitstellung der notwenigen Arbeitsmittel
- Kontrolle der Arbeitsmittel vor der Benutzung und was dies für Handwerker bedeutet
- Rechtskonformität versus Pflichtverletzung / Haftung
- Die relevanten technischen Regeln für Instandhaltungstätigkeiten, wie z. B.
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 1112 Instandhaltung
- BekBS 1113 Beschaffung von Arbeitsmitteln
- TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
- Tipps zu den Anforderungen aus den o. g. Regelwerken bzgl. der Beachtung und Realisierung im betrieblichen Alltag
- Instrumente und Tools, (z. B. LMRA der BG RCI) zur Erfassung sowie Bewertung der Gefährdungen und Belastungen der auszuführenden Arbeiten vor Beginn
- Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel, hier Beachtung der alters- und alternsgerechten Gestaltung gemäß Forderung der BetrSichV §§ 3 (2) und 6 (1) sowie TRBS 1151
- Beispiele und Empfehlungen zu möglichen Maßnahmen
- Diskussion zu den Inhalten im Plenum
- Praxistipps und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
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