Beschreibung
Beschreibung: Ob als Eigentümer oder als Fremdverwalter, eine fundierte Wissensbasis ist Voraussetzung, um die Verwaltung von Wohnobjekten professionell und effizient zu bewerkstelligen. Das Gesetz schreibt für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter eine Weiterbildungspflicht vor und trägt damit der sich ständig wandelnden Rechtsprechung und Gesetzgebung im Immobilienbereich Rechnung. Mit Absolvieren des viertägigen Sachkundeseminars am Schulungszentrum Essen erlangen selbständige und angestellte Wohnimmobilienverwalter den notwendigen Weiterbildungsnachweis, um ihre Tätigkeit gem. § 34c GewO weiterführen zu dürfen. Das Angebot richtet sich jedoch auch an Immobilienfachwirte, Immobilienkaufleute, Sachbearbeiter und sonstige an der Verwaltung von Immobilien beteiligten und interessierten Personen, die ihr Wissen vertiefen wollen.
Up-to-date-Wissen für Wohnimmobilienverwalter
Das Seminar legt einen großen Fokus auf die Thematik der Betriebskostenabrechnung und vermittelt den Teilnehmenden umfassendes Know-how von der rechtlichen und praktischen Bedeutung von Umlagevereinbarungen in Mietverträgen bis hin zu formalen Aspekten. Daneben wird ein Augenmerk auf aktuelle Entwicklungen im privaten und öffentlich-rechtlichen Nachbarrecht sowie zu den angedachten Veränderungen des WEG-Rechtes gelegt. Auch die einzuhaltenden Bestimmungen der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung im Wohnimmobilienverwalter-Alltag gehören zum Lehrplan, des freitags und samstags von 08.30¬-15.30 Uhr stattfindenden Kurses. Mit diesem Seminar können Sie Ihre gesamte Weiterbildungspflicht (20 Zeitstunden) für die kommenden drei Jahre erfüllen. Die Inhalte des Sachkundeseminars für Wohnimmobilienverwalter werden regelmäßig angepasst, so dass dieses Angebot der BCW Weiterbildung der alle drei Jahre wiederkehrenden Weiterbildungspflicht entspricht. -- Voraussetzungen:
- Wohnimmobilienverwalter (Gewerbetreibende und alle beim Gewerbetreibenden beschäftigten natürlichen Personen mit einer Erlaubnis für Wohnimmobilienverwaltung gem. § 34c GewO, auch Immobilienkaufleute, Immobilienfachwirte)
- angestellte Wohnimmobilienverwalter (auch ohne Erlaubnis gem. § 34c GewO, Sachbearbeiter)
- angestellte Mitarbeiter, die an der Verwaltung von Wohnimmobilien mitwirken (z.B. Erstellung von Wohngeldabrechnungen der die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Vermietungsgespräche) die an der Verwaltung mitwirken
-- Verlauf: -- Inhalte:
Betriebskostenabrechnung
- Betriebskostenrecht in BGB, BetrkVO und HeizkVO
- Rechtliche und praktische Bedeutung von Umlagevereinbarungen im Mietvertrag
- Abgrenzung von umlagefähigen Betriebskosten und von nicht umlagefähigen Kosten
- Bedeutung des Gebotes der Wirtschaftlichkeit
- Grundlagen der Abrechnung
- Form der Abrechnung, Mindestinhalt der Abrechnung, Fälligkeit der Abrechnung und Säumnis
- Kontrollrechte des Mieters
- Mögliche Abrechnungsfehler
- Update der aktuellen Rechtsprechung zum Betriebskostenrecht
Mietrecht
- Das Eintrittsrecht anderer Personen in das Mietverhältnis
- Die Rolle der Erben
- Kündigungsmöglichkeiten des Eigentümers
Update zum privaten und öffentlich-rechtlichen Nachbarrecht
- Abwehransprüche bei baulichen und anderen Beeinträchtigungen
- Lärm, Pflanzenüberwuchs, Besonderheiten des Nachbarrechtes innerhalb einer WEG
Update WEG
- Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters aus der Sicht der aktuellen Rechtsprechung
- Update zu der beabsichtigten Reform des WEG
- Stadt des Gesetzgebungsverfahrens und Übersicht über die angedachten Veränderungen des WEG-Rechtes
Einzuhaltende Bestimmungen der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung im Wohnimmobilienverwalter-Alltag
- Unterschied zwischen Informationen, die stets zur Verfügung zu stellen sind und Informationen, die nur auf Anfrage gegeben werden müssen
-- F?rderungen: