Ansprechpartner
Dorothee Düking
Adresse
Ruhrorter Straße 47
45478 Mülheim an der Ruhr
Telefon
0208 99388 32
Fax
0208 99388 99
Webseite
Laut der Betriebssicherheitsverordnung §14 Absatz 1 „Prüfung von Arbeitsmitteln“ hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme, sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsmäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel (hier: Gerüste) zu überzeugen.
Diese Inaugenscheinnahme darf nur von „befähigten“ Personen und von fachlich geeigneten Beschäftigten erfolgen, die speziell für diese Arbeiten eine angemessene Unterweisung gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes erhalten haben.
Ziel
Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person auf offensichtliche Mängel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Dabei ist die Inaugenscheinnahme auf Grundlage der Kennzeichnung des Gerüstes und gegebenenfalls eines Prüfprotokolls des Gerüsterstellers durchzuführen.
Der Unternehmer kann Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragten.
08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Termine und Orte
Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
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10.03.2025 | 10.03.2025 | Mülheim an der Ruhr | |||
19.05.2025 | 19.05.2025 | Mülheim an der Ruhr | |||
28.08.2025 | 28.08.2025 | <frei vereinbar> | |||
26.11.2025 | 26.11.2025 | <frei vereinbar> |