Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELBis Mitte 1998 wurden die im Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel über die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) geregelt und abgebildet. Ab September 2002 wurde das EU-Recht zu den Arbeitsmitteln in die nationale Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) übernommen und einige andere Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt. Welche Auswirkungen hat dies aber seither für Ihre eingesetzten Arbeitsmittel im Betrieb in Bezug auf wiederkehrende Prüfungen? Was hat sich seit 2002 zu diesem Thema getan?
Wir machen Sie in diesem eintägigen Seminar mit der aktuellen BetrSichV, der ArbStättV und den mitgeltenden Technischen Regeln (TRBS / ASR) vertraut. Sie können die Anforderungen an die Festlegung der notwendigen Prüfungen, Prüfart und Umfang, Festlegung der Prüffristen sowie die notwendigen Prüfer (zur Prüfung befähigte Person, Prüfsachverständige und / oder ZÜS) und deren notwendige Dokumentation nachvollziehen. Sie können Prüfungen ableiten sowie eine regelkonforme Dokumentation vorhalten.
INHALT
- Die AMBV (früher) und die BetrSichV / ArbStättV (heute)
- Gebliebene und neue Forderungen
- Was sind Arbeitsmittel?
- Was hat das Arbeitsstättenrecht mit Arbeitsmitteln zu tun?
- Wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV / ASR versus UVV-Prüfungen
- Definition und Gegenüberstellung
- BetrSichV §§ 14 - 16 und TRBS 1201ff
- Sachkundiger versus zur Prüfung befähigte Person / unterwiesene Person
- Unterschiede und was heute gilt
- Festlegung des Prüfers (Besonderheiten gemäß Regelwerk)
- Was und wie muss geprüft werden?
- Informationsquellen
- Prüfverfahren und evtl. Prüfmittel
- Bestandsschutz
- Stimmt die festgelegte Prüffrist?
- Dokumentation
- Auflistung aller zu prüfenden Arbeitsmittel (Verzeichnis)
- Aussehen / Inhalt / Pflege
- Prüfaufzeichnungen / Prüfbescheinigungen
- Form und Inhalte, Ablage der Dokumente
- Praxistipps und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
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