Ansprechpartner
Daniel Mielicki
Adresse
Barmbeker Straße 4a
22303 Hamburg
Telefon
040/41 33 21-74
Fax
040/41 33 21-43
Webseite
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist eine wegweisende Verordnung, die Unternehmen in die Verantwortung nimmt, die Wahrung von Menschen- und Umweltrechten entlang ihrer Lieferketten zu gewährleisten. Diese gesetzliche Vorschrift betrifft sämtliche Unternehmen, sei es unmittelbar oder mittelbar, aufgrund ihrer vertraglichen Verbindungen. Hierunter fallen ab 2024 nicht nur Unternehmen ab 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sondern auch alle deren Zulieferer.
Angesichts der aktuellen Lage ergeben sich zahlreiche Fragen:
Die UN-Leitprinzipien, CSR und CSRD, das deutsche Lieferkettengesetz und die europäischen Anforderungen bringen tiefgreifende Veränderungen im Einkauf und im Supply Chain Management mit sich. Insbesondere deutsche Unternehmen, die mit internationalen Zulieferern arbeiten, sehen sich Herausforderungen gegenüber, die ihre Einkaufsstrategien und Beschaffungspraktiken beeinflussen.
In unserem Online-Seminar erläutern wir detailliert das Lieferkettengesetz und veranschaulichen, wie es sich auf Ihr Unternehmen auswirkt. Wir entwickeln klare Anforderungen für Ihr Lieferantenmanagement und beleuchten, wie der Europäische Green Deal und die UN-Agenda 2030 Ihre Lieferverträge beeinflussen. Zudem analysieren wir Haftungsfragen und wirtschaftliche Risiken und bieten konkrete, praxisorientierte Lösungen zur Risikominimierung an.