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Der Gesetzgeber sieht in § 13 (2) HebG vor, dass 25 Prozent dieser praktischen Ausbildung durch eine qualifizierte Praxisanleitung begleitet wird. Die hierfür erforderliche berufspädagogische Qualifikation verlangt gemäß § 10 (1) Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) eine Weiterbildung von 300 Stunden. Diese bietet die HAW Hamburg erstmalig ab Januar 2021 als berufsbegleitendes hochschulisches Weiterbildungsangebot Praxisanleitung für Hebammen an.
In dieser Weiterbildung vermitteln wir Ihnen unverzichtbare kommunikative und psychosoziale Kompetenzen. Sie erhalten didaktisches und akademisches „Rüstzeug“, um die Studierenden fachlich korrekt anzuleiten und sie in ihrem individuellen Lernprozess zu begleiten und zu unterstützen.
09.00 - 15.00 Uhr