Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELFür bestimmte Arbeitsmittel und technische Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen durch verantwortliche Personen Prüfungen nach BetrSichV veranlasst werden.
Über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme und den danach regelmäßig durchgeführten Prüfungen der technischen Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen muss mindestens bis zur nächsten Prüfung sichergestellt werden, dass Ihre Beschäftigten und andere Personen (Dritte) nicht durch Explosionen gefährdet werden. Diese Forderungen müssen in Ihrem Betrieb nachweislich und regelkonform organisiert werden!
Dieses eintägige Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Grundlagen um den Bereich der geforderten Prüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen" der BetrSichV und den konkretisierenden Technischen Regeln (z. B. TRBS 1201 Teil 1 und Teil 3) regelkonform zu organisieren.
INHALT
- Rechtliche Grundlagen der Verantwortung
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- BetrSichV, hier Anhang 2 Abschnitt 3 "Explosionsgefährdungen"
- Die Technischen Regelwerke, hier TRBS 1201 und 2152 / TRGS 720-Reihe
- IEC EN 60079-1 und DIN EN 13306
- Wer sind die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen?
- Berufsausbildung, zeitnahe Tätigkeit, Fort- und Weiterbildungen im Explosionsschutz
- Was sind die geforderten Prüffristen?
- Quelle, Anforderung und Festlegung von Prüfungen
- Variable Prüffristen?
- Welche Rolle und Verantwortung habe ich als Führungskraft?
- Wie sieht das Instandhaltungskonzept zur Variierung der Prüffristen aus?
- Aufbau eines Instandhaltungskonzepts nach TRBS 1201 Teil 5
- Prüfung der Wirksamkeit eines Instandhaltungskonzepts im Rahmen der Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.1 und 5.1
- Diskussion und Einbindung von konkreten Praxisbeispielen durch und mit dem Plenum
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
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