Voraussetzung
Erster Studienabschluss (mind. Bachelor) einer anerkannten deutschen oder vergleichbaren anderen ausländischen Hochschule
oder
als äquivalent zum ersten Hochschulabschluss (ohne Erststudium/ ohne Bachelor) wird eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung angesehen.
Interessierte ohne ersten akademischen Abschluss, werden einen schriftlichen Zulassungstest (schriftliches Beantworten von Fragen) und eine Video-Aufnahmeprüfung ablegen.