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Daniel Mielicki
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§ 13b UStG verlagert die Steuerschuldnerschaft für diverse Auslands- und Inlandsgeschäfte vom leistenden Unternehmen auf die Kundenseite: das leistende Unternehmen soll den Nettobetrag in Rechnung stellen, das Kundenunternehmen ist für die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich.
Doch was ist zu beachten, wenn brutto fakturiert und bezahlt wird und die Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmen abgeführt wird, obwohl gesetzlich ein Reverse-Charge-Fall vorliegt? Und welche Problematik tritt ein, wenn mit Reverse-Charge-Hinweis fakturiert wird und die Umsatzsteuer vom Kundenunternehmen abgeführt wird, obwohl gesetzlich gar kein Reverse-Charge-Fall vorliegt?
Welche Bedeutung kommt dem Reverse-Charge-Hinweis auf der Rechnung überhaupt zu? Und in welchen VAZ hat das Kundenunternehmen bei Reverse-Charge-Käufen die Umsatzsteuer zu buchen? Wieso kommt es hierbei häufig zu Schätzungen der Bemessungsgrundlage?
Das Seminar beantwortet diese Fragen und sensibilisiert die Teilnehmenden für die wesentlichen Fallstricke des Reverse-Charge-Verfahrens zu den Themen Rechnungsstellung, Vorsteuerabzug & Steuerentstehung, die anhand praxisrelevanter Fallbeispiele vertieft werden.
Termine und Orte
Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
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26.03.2025 | 26.03.2025 | <frei vereinbar> |