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Eckert Schulen
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Der Studiengang Master of Laws (LL.M.) Wirtschaftsrecht mit internationalen Aspekten wird bei den Eckert Schulen am DIPLOMA Studienzentrum in Regenstauf nur als Online-Studium angeboten.
Der Master-Studiengang Internationales Wirtschaftsrecht wurde zum Wintersemester 2010/2011 durch FIBAA akkreditiert; er ist für diejenigen Studierenden konzipiert, die in der Verzahnung zwischen Recht und Wirtschaft mehr ihr Augenmerk auf juristische Schwerpunkte richten und im Bereich des Wirtschaftsrechts von Deutschland aus international agieren möchten. Der Studiengang passt in das Angebotsspektrum der DIPLOMA Hochschule und ergänzt es sinnvoll. Er ist die erste Wahl für Studierende mit wirtschaftsjuristischen Ambitionen, die vorrangig in Wirtschaftsunternehmen tätig werden wollen.
Neben dem bisher für Diplom-Wirtschaftsjuristen eröffneten Tätigkeitsfeld der internen Rechtsberatung ihres Arbeitgebers werden die Absolventen des Master-Studienganges Internationales Wirtschaftsrecht insbesondere bei Dienstleistungsunternehmen im grenzüberschreitenden und internationalen Beratungsgeschäft befähigt werden, als paralegal zu arbeiten bzw. zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aufzusteigen. Durch die praxisorientierte Ausrichtung des Studienganges an wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen im grenzüberschreitenden und internationalen Rechtsraum können die Absolventen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich mit Volljuristen konkurrieren.
Bestandene Bachelor- oder Diplom-Prüfung an der DIPLOMA - FH Nordhessen oder an einer anderen Universität oder Fachhochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern (insbesondere in den Fachrichtungen Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht oder Wirtschaftswissenschaften), ein Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Universität oder ein mindestens gleichwertiger ausländischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit mindestens sechs Semestern. Bewerber, deren Abschlussnote ihres ersten berufsqualifizierenden akademischen Grades auf ausreichend lautet, sind vom Master-Studium ausgeschlossen.