Beschreibung
Beschreibung: Ob Handel, Dienstleistung oder Industrie: Der Wirtschaftsfachwirt (IHK) ist ein Allrounder, der nicht auf eine Branche festgelegt ist, der sich wandlungsfähig zeigt. Mit seinem übergreifenden Wissen, das alle wichtigen Bereiche der Betriebswirtschaft abdeckt, bestimmt er die betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens mit und trägt entscheidend zu ihrer Realisierung bei.
Mit Zahlenaffinität zu neuen Karriereperspektiven
Da Wirtschaftsfachwirte neben den Methoden auch über die erforderliche Entscheidungskompetenz verfügen, sind sie in der Lage, sowohl innerbetriebliche Prozesse und Leistungen aktiv zu gestalten als auch eigenverantwortlich Führungsaufgaben im mittleren Management zu übernehmen. Die Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) vermittelt umfassendes betriebswirtschaftliches Know-how und qualifiziert Sie berufsbegleitend an den Schulungszentren Essen und Duisburg für zahlreiche Unternehmensbereiche, beispielsweise Controlling, Personalwesen, Einkauf, Lagerhaltung oder Produktion und Absatzwirtschaft. Wer die Prüfung zum/zur ?Geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK)? nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. -- Voraussetzungen:
(1) Zur Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis. (2) Zur Teilprüfung 'Handlungsspezifische Qualifikationen' nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen', die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes / einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben. (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf anderen Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
-- Verlauf: -- Inhalte:
Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen - Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten-und Leistungsrechnung
- Controlling
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
- Planungsrechnung
Recht und Steuern - Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
Organisation und betriebliches Management - Betriebsorganisation
- Organisationsentwicklung
- Informationstechnologie und Wissensmanagement
- Managementtechniken
Personalwirtschaft und Kommunikation - Personalführung
- Personalentwicklung
- Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation
- Mitarbeitergespräche
- Konfliktmanagement
- Mitarbeiterförderung
- Ausbildung
- Moderation von Projektgruppen
- Präsentationstechniken
- Rhetorik
- Emotionale Intelligenz
Finanzierung und Investition - Investitionsplanung und -rechnung
- Finanzplanung und Ermittlung des Kapitalbedarfs
- Finanzierungsarten
Logistik - Einkauf und Beschaffung
- Materialwirtschaft und Lagerhaltung
- Wertschöpfungskette
- Aspekte der Rationalisierung
- Spezielle Rechtsaspekte
Marketing und Vertrieb - Marketingplanung
- Marketinginstrumentarium / Marketing-Mix
- Vertriebsmanagement
- Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung
- Interkulturelle Kommunikation
- Interkulturelle Kompetenz
- Spezielle Rechtsaspekte
Führung und Zusammenarbeit - Kommunikation und Kooperation
- Mitarbeitergespräche
- Konfliktmanagement
- Mitarbeiterförderung
- Ausbildung
- Moderation von Projektgruppen
- Präsentationstechniken
Abschluss: Neben dem Abschluss der IHK-Prüfung als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau können Sie schon bei regelmäßiger Teilnahme ein Teilnahmezertifikat erhalten. Nach Bestehen der Prüfung steht Ihnen neben der Weiterbildung zum/r ?Geprüften Betriebswirt/-in (IHK), der höchste IHK-Abschluss innerhalb der beruflichen Weiterbildung, auch der direkte Einstieg zu einem Studium an der FOM Hochschule offen. Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.fom.de -- F?rderungen: