Beschreibung
Beschreibung: Gut ausgebildete, engagierte und motivierte Mitarbeiter/-innen sind die wertvollste Ressource für jedes Unternehmen. Die ca. 12-monatige berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung der BCW-Weiterbildung beantwortet die zentralen Fragen des Personalwesens: Wie findet man die richtigen Kräfte? Wie bindet man sie an den Betrieb? Wie entwickelt man sie sinnvoll weiter? Geprüfte Personalfachkaufleute werden in Unternehmen als Personalreferenten oder Personalleiter eingesetzt. Dabei nehmen sie Berater- und Dienstleisterfunktionen wahr ? und zwar für die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden gleichermaßen.
Fachwissen in Personalplanung, -beschaffung und -verwaltung
Personalfachkaufleute benötigen weitreichendes Know-how, um als Ansprechpartner bei allen Fragen rund um rechtliche Bestimmungen zum Personalwesen fungieren und gleichzeitig die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden steuern zu können. Der wochentags am Abend und samstags an den Schulungszentren Duisburg und Essen stattfindende Lehrgang vermittelt umfassend die erforderlichen Kenntnisse in den Bereichen Personalpolitik, -planung, -marketing und -controlling. -- Voraussetzungen: (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 der in der Verordnung genannten Funktionen haben. (4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
-- Verlauf: -- Inhalte:
Lern- und Arbeitsmethodik - Die Lern- und Arbeitsmethodik in ihrer Bedeutung für das ?Lernen zu lernen? erkennen
- Subjektive und objektive Rahmenbedingungen erkennen und deren Einfluss auf das Lernen berücksichtigen
- Lerntechniken anwenden
- Zeit- und Themenplanung anwenden
Handlungsbereich ?Personalarbeit organisieren und durchführen? - Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Prozesse im Personalwesen gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
Handlungsbereich ?Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen? - Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
Handlungsbereich ?Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen? - Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
Handlungsbereich ?Personal- und Organisationsentwicklung steuern? - Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungskräfte beraten
- Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten
- Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation
Abschluss: Neben dem Abschluss der IHK-Prüfung als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau können Sie schon bei regelmäßiger Teilnahme ein Teilnahmezertifikat erhalten. Nach Bestehen der Prüfung steht Ihnen neben der Weiterbildung zum/r ?Geprüften Betriebswirt/-in (IHK), der höchste IHK-Abschluss innerhalb der beruflichen Weiterbildung, auch der direkte Einstieg zu einem Studium an der FOM Hochschule offen. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich der offenen Hochschule unter
www.fom.de -- F?rderungen: