Beschreibung
Beschreibung:
Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (ohne Ausbildereignungsprüfung) Das Tätigkeitsfeld des Industriemeisters beschränkt sich schon lange nicht mehr auf die klassischen Bereiche Ausbildung, Fertigung und Instandhaltung. In zunehmendem Maße gewinnen planende, steuernde und überwachende Aufgaben an Priorität. So sind heute bereits ein Viertel aller Industriemeister mit fertigungsfernen Arbeiten betraut und wirken z.B. in der Arbeitssicherheit, im Umweltschutz sowie im technischen Kundendienst mit. Mit dieser Weiterbildung eignen Sie sich das für Führungspositionen erforderliche Wissen an: Von der Organisation von Arbeitsabläufen über die Führung von Mitarbeitern bis zur Durchführung von Ausbildungen. Industriemeister der Fachrichtung Metall sind darüber hinaus Experten auf Gebieten wie Montageprozesse, Inbetriebnahme, Energieversorgung, Steuern & Regeln, Lagerwesen, Fertigungsverfahren, CNC-Technik und Produktautomatisierung. In unserem Lehrgang
?Geprüfte/-r Industriemeister/-in ? Fachrichtung Metall (IHK)? werden Sie gezielt auf diese Aufgaben und die IHK-Prüfung vorbereitet. -- Voraussetzungen:
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- zu den oben genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß haben. Abweichend kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Des Weiteren ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nachzuweisen. -- Verlauf: -- Inhalte:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
- Arbeitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht
- Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften
Betriebswirtschaftliches Handeln
- Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
- Methoden der Entgeltfindung
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mit EDV-Systemen
- Unterscheiden von Planungstechniken
Zusammenarbeit im Betrieb
- Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz, Sozialverhalten und Betriebsklima
- Gruppenstruktur, Gruppenverhalten und Zusammenarbeit
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Energieformen im Betrieb
- Technische Größen bei Belastungen und Bewegungen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich ?Technik?
Betriebstechnik
Fertigungstechnik
Montagetechnik
Handlungsbereich ?Organisation? Betriebliches Kostenwesen
Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich ?Führung und Personal? Personalführung
Personalentwicklung
Qualitätsmanagement
-- F?rderungen: