Beschreibung
Beschreibung: Wie in vielen anderen Berufen, wird auch das Tätigkeitsfeld des/der Industriemeister/in immer komplexer. Schon lange beschränkt es sich nicht mehr nur auf die klassischen Bereiche Fertigung, Instandhaltung und Ausbildung. Industriemeister/-innen gestalten Unternehmensprozesse und den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb aktiv mit. Die Aufstiegsfortbildung zum/zur ?Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall (IHK)? der BCW-Weiterbildung bereitet Sie optimal auf die beruflichen Herausforderungen vor.
Qualifizierte Meisterfortbildung für die Metallindustrie
Der Lehrgang an den Schulungszentren Duisburg (ca. 27 Monate) und Essen (ca. 21 Monate) vermittelt das für diese Führungsposition notwendige Wissen: Industriemeister der Fachrichtung Metall sind nicht nur Experten auf Gebieten wie Montageprozesse, Inbetriebnahme, Energieversorgung, Steuern & Regeln, Lagerwesen, Fertigungsverfahren, CNC-Technik und Produktautomatisierung. Auch in Bereichen wie Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement und betriebliches Kostenwesen benötigen Sie weitreichendes Know-how. -- Voraussetzungen:
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- zu den oben genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß haben. Abweichend kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Des Weiteren ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nachzuweisen. -- Verlauf: -- Inhalte:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
- Arbeitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht
- Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften
Betriebswirtschaftliches Handeln
- Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
- Methoden der Entgeltfindung
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mit EDV-Systemen
- Unterscheiden von Planungstechniken
Zusammenarbeit im Betrieb
- Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz, Sozialverhalten und Betriebsklima
- Gruppenstruktur, Gruppenverhalten und Zusammenarbeit
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Energieformen im Betrieb
- Technische Größen bei Belastungen und Bewegungen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich ?Technik?
Betriebstechnik
Fertigungstechnik
Montagetechnik
Handlungsbereich ?Organisation? Betriebliches Kostenwesen
Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich ?Führung und Personal? Personalführung
Personalentwicklung
Qualitätsmanagement Ausbildung der Ausbilder - Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
-- F?rderungen: