Beschreibung
Beschreibung: Mit einer Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften Industriemeister/-in qualifizieren sich Berufstätige aus der Hüttenindustrie zur Übernahme von wichtigen Organisations- und Führungsaufgaben sowie zur Mitarbeit in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Der ca. 27-monatige Lehrgang der BCW-Weiterbildung bereitet die Teilnehmenden nicht nur gezielt auf die IHK-Prüfung, sondern auch auf die Ausbildereignungsprüfung vor.
Moderne Hüttentechnik erfordert geschulte Experten
Am Schulungszentrum Duisburg werden an drei Abenden in der Woche zum einen fachübergreifende Basisqualifikationen wie betriebswirtschaftliches Handeln, arbeitsrechtliches Wissen und Kompetenzen in der Mitarbeiterführung vermittelt. Zum anderen beinhaltet der Lehrplan relevante Inhalte aus den drei Handlungsbereichen Technik, Organisation und Personal, zum Beispiel Eisen- und Stallmetallurgie, betriebliches Kostenwesen und integrierte Managementsysteme. -- Voraussetzungen:
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation': - Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf,der den Fachrichtungen Hüttentechnik, Metall oder Chemie zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und anschließend mind. 18 Monate einschlägige Berufspraxis oder
- mind. 5 Jahre einschlägige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen': - Ablegen des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation' (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen) und
- zu den oben genannten Fällen zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis und
- Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gem. der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen des § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft gleichwertig sind
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters Fachrichtung Hüttentechnik haben. -- Verlauf: -- Inhalte:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
- Arbeitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen, Arbeitsvertragsrecht, Tarifvertragsrecht und betriebliche Vereinbarungen
- Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften, Bestimmungen, Institutionen
- Umweltrecht
Betriebswirtschaftliches Handeln
- Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
- Methoden der Entgeltfindung
- Kosten- und Leistungsrechnung
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mit EDV-Systemen
- Unterscheiden von Planungstechniken
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von Statistiken, Tabellen und Diagrammen
Zusammenarbeit im Betrieb
- Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz, Sozialverhalten und Betriebsklima
- Gruppenstruktur, Gruppenverhalten und Zusammenarbeit
- Eigenes und fremdes Führungsverhalten, Führungsgrundsätze
- Führungsmethoden und -techniken, Handlungsspielräume, Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt
- Energieformen im Betrieb
- Technische Größen bei Belastungen und Bewegungen
- Statistische Verfahren sowie ihre grafische Darstellung
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich 'Technik'
- Eisen- und Stahlmetallurgie
- Umformtechnik/Oberflächenveredelung
Handlungsbereich 'Organisation'
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
Handlungsbereich 'Führung und Personal'
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Integrierte Managementsysteme
Ausbildung der Ausbilder
-- F?rderungen: