Beschreibung
Beschreibung:
Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung (inkl. Ausbildereignungsprüfung) Das Tätigkeitsfeld des Industriemeisters beschränkt sich schon lange nicht mehr auf die klassischen Bereiche Ausbildung, Fertigung und Instandhaltung. In zunehmendem Maße gewinnen planende, steuernde und überwachende Aufgaben an Priorität. So sind heute bereits ein Viertel aller Industriemeister mit fertigungsfernen Arbeiten betraut und wirken z.B. in der Arbeitssicherheit, im Umweltschutz oder im technischen Kundendienst mit. Mit dieser Weiterbildung eignen Sie sich das für Führungspositionen erforderliche Wissen an: Von der Organisation von Arbeitsabläufen über die Führung von Mitarbeitern bis zur Durchführung von Ausbildungen. Industriemeister der Fachrichtung Chemie besitzen zudem detaillierte Kenntnisse in ihrem Fachbereich. Dazu gehören chemische Verbindungen, Flüssigkeiten und Gase, Prozesstechniken für die Herstellung von anorganischen und organischen Produkten sowie Umweltschutz. In unserem Lehrgang
?Geprüfte/-r Industriemeister/-in ? Fachrichtung Chemie (IHK)? werden Sie gezielt auf diese Aufgaben und die IHK-Prüfung vorbereitet. -- Voraussetzungen:
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1.das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. zu den oben genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters ? Fachrichtung Chemie gemäß §1 Abs. 3 haben. Abweichend kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Des Weiteren ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nachzuweisen. -- Verlauf: -- Inhalte:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
- Arbeitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen
- Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften, Bestimmungen, Institutionen
- Umweltrecht
Betriebswirtschaftliches Handeln
- Ökonomische Handlungsprinzipien
- Volkswirtschaftliche Zusammenhänge, soziale Wirkungen
- Methoden der Entgeltfindung und kontinuierlichen Verbesserung
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mit EDV-Systemen
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von Statistiken, Tabellen und Diagrammen
Zusammenarbeit im Betrieb
- Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz, Sozialverhalten und Betriebsklima
- Gruppenstruktur, -verhalten und Zusammenarbeit
- Eigenes und fremdes Führungsverhalten, Führungsgrundsätze
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich ?Chemische Produktion?
- Verfahrenstechnik und Anlagentechnik
- Chemische Prozesse und Verfahren
- Prozessleittechnik
Handlungsbereich ?Organisation, Führung und Kommunikation?
- Personalführung und -entwicklung
- Betriebliches Kostenwesen
- Verantwortliches Handeln im Betrieb
- Qualitätsmanagement
- Information und Kommunikation
Handlungsbereich ?Spezialisierungsgebiete?
- Automatisierungs- und Prozessleittechnik
- Technologie
Ausbildung der Ausbilder
-- F?rderungen: