Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELWer Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum errichtet und betreibt, muss ein hohes Maß an Sorgfalt an Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und der Verkehrsteilnehmer erfüllen.
Die gemäß MVAS und RSA Teil A 1.4 eingesetzten Verantwortlichen (fachkundige Personen), die nach § 45 StVO zum Verantwortlichen benannt werden, sollten nach ZTV-SA alle 2 - 3 Jahre wiederholt geschult werden.
Sie erhalten neben den zu erfüllenden neuen Regelwerksanforderungen praxisnahe Hinweise zur Umsetzung vor Ort. Im Anschluss können Sie als verantwortliche Person für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer (AkD) und Arbeitsstellen längerer Dauer (AlD) an innerörtlichen Straßen, Land- und Bundesstraßen nachweislich und gemäß Forderung der MVAS weiterhin fachkundig Ihre Aufgaben erfüllen.
INHALT
- Vergleich bzw. Gegenüberstellung der neuen und alten Rechtsgrundlagen aus den Bereichen Baustellensicherheit und Abgrenzung zum betrieblichen Arbeitsschutz
- RSA 95 versus RSA 21
- ZTV-SA
- MVAS 99
- ASR A5.2 "Straßenbaustellen"
- Verkehrssicherungspflicht, Verantwortung und mögliche Haftung im Schadensfall in der Praxis (vor und während der Bauzeit)
- Die Bedeutung der neuen RSA21 / ZTV-SA inkl. ASR A5.2
- Praktische Umsetzung durch Beispiele aus dem Plenum
- Planung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- Bedeutung / Umsetzung und Anwendung der Regelpläne B-C
- Zusammenfassung, Beispiele sowie Fragerunde
ABSCHLUSSTÜV-Kompetenznachweis zum Erhalt der Fachkunde nach MVAS 99, ZTV-SA und RSA 21 nach Schulungsgruppe E
Für weitere Informationen hier klicken...