Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELDie BetrSichV definiert im § 2 Abs. 6 den Begriff "Zur Prüfung befähigte Person" als eine Person, die zur Ausübung von Prüftätigkeiten neben der erforderlichen Berufsausbildung, Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit auch über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen muss. Neben der deutlichen Abgrenzung zu den alten Forderungen an eine befähigte Person nach TRBS 1203 definiert die BetrSichV im § 2 Abs. 5 den Begriff "fachkundig" neu und weist darauf hin, dass Fachkenntnisse explizit durch die Teilnahme an Schulungen auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Somit kann man dieses Seminar als eine Pflichtveranstaltung für alle mit der Prüfung von elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln beauftragten Personen im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung nach der neuen BetrSichV bezeichnen.
Mit diesem Seminar wird sowohl die erforderliche Fachkunde zum Prüfen ortsveränderlicher als auch ortsfester Arbeitsmittel erworben.
INHALTFachliche Grundlagen für die Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person (1. - 2. Tag)
- EU-Recht, Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter
- Übertragung von Unternehmerpflichten auf die befähigte Person und Anforderungsprofil im Elektrobereich nach TRBS 1203 und BetrSichV
- Prüffristen nach TRBS 1201 und DGUV Vorschrift 3
- VDE 0105-100 - Betrieb elektrischer Anlagen (Abschnitt 5.3)
- VDE 0100 - Bestimmungen für das Errichten von Niederspannungsanlagen
- 100: Allgemeine Merkmale
- Gruppe 400: Schutzmaßnahmen
- Gruppe 500: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel
- Gruppe 600: Prüfungen (ortsfester Anlagen)
- Aufbau von Prüfprotokollen für Erst- und Wiederholungsprüfungen
- Übungen: Dokumentation von Messergebnissen in Prüfprotokollen
Messpraktikum: Prüfung elektrischer Geräte nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 unter Berücksichtigung der VDE 0701 und der VDE 0702 (3. Tag)
- Gerätearten, Betriebsarten, Schutzklassen, Schutzarten
- Geänderte Prüfbedingungen für ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- Wiederkehrende Prüfung nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3
- Prüfung nach Änderung, Instandsetzung und zu wiederkehrenden Zeitpunkten entsprechend VDE 0701 und VDE 0702
- Prüffristen, Prüfumfang, Dokumentation
- Erstellen von Messprotokollen, Dokumentation von Messergebnissen
- Messpraktikum
- Sichtkontrolle und Bedienung von Messgeräten
- Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand
- Ableit- und Ersatzableitstrom sowie Ersatzmessverfahren
Prüfung, Messung und Inbetriebnahme an betrieblichen elektrischen Anlagen (4. - 5. Tag)
- Messeinrichtungen für Messungen nach VDE 0100-600
- Erstprüfungen und Prüfungen nach Änderung und Erweiterungen elektrischer Anlagen
- Prüfungen durch zur Prüfung befähigte Personen / Sachverständige
- Forderungen der Sachversicherer
- Erarbeiten und Ausfüllen von Prüfprotokollen und Übergabeberichten als Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen
- Abnahme von Fremdleistungen
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
Für weitere Informationen hier klicken...