Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELNach § 5 der LärmVibrationsArbSchV hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung (GBU) nur von fachkundigen Personen durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundige Personen können insbesondere der Betriebsarzt (BA) und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) sein.
Das ergänzende Technische Regelwerk (TRLV) unterscheidet fachlich weiterhin zwischen den Personen, die die Gefährdungsbeurteilung oder die Lärmmessungen durchführen sollen.
In diesem 1,5-tägigen Seminar erhalten Sie die erforderlichen Grundlagen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach LärmVibrationsArbSchV bezogen auf die Lärmeinwirkung (Messpraktikum).
INHALT
- Lärmschutzvorschriften, Normen und Richtlinien
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitsstättenrecht (ArbStättV und ASR)
- LärmVibrationsArbSchV und seine TRLV
- Überblick Maschinenrichtlinie
- VDI 2058 Blatt 2 sowie weitere DIN-, EN- oder ISO-Normen
- Akustische Grundlagen / Grundbegriffe
- Physikalische Grundlagen (Schall, Geräusch, Frequenz etc.)
- Beurteilungspegel, Schallleistung, Nachhallzeit, Schalldämmung
- Lärmwirkungen
- Aufbau und Funktion des Ohrs, Audiometrie, Gefährdungen durch Lärm
- Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
- Ermittlung der Lärmexposition
- DIN EN ISO 9612 (Messstrategien i. V. mit der TRLV Lärm Teil 2)
- Erstellen von Messberichten
- Praktischer Teil mit Messübungen
- Technische und organisatorische Schallschutzmaßnahmen
- Rangfolge von Lärmminderungsmaßnahmen (T-O-P)
- Auswahl und Beschaffung lärmarmer Arbeitsmittel
- Festlegung von Lärmbereichen und Unterweisung
- Persönliche Schutzmaßnahmen
- Arbeitsmedizinische Beratung und Vorsorge
- Arten von Gehörschutz sowie deren Auswahlverfahren
- Gehörschutz für Personen mit Hörminderung
- Prüfung
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat der Fachkunde zur Durchführung der GBU nach § 5 LärmVibrationsArbSchV.
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