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Die Weiterbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist AZAV-zertifiziert und kann per Bildungsgutschein gefördert werden!
INFORMATIONEN ZUR WEITERBILDUNG ALS DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Seit Eintreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 haben sich die Anforderungen an Unternehmen verändert. Die Verordnung, die der europaweiten Vereinheitlichung des Datenschutzes dient, hat neue gesetzliche Regelungen geschaffen, die viele Betriebe vor organisatorische Herausforderungen stellen. Der Bedarf an qualifizierten Datenschutzbeauftragten ist daher hoch, und Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation haben gute Möglichkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren.
Wollen Sie Ihr Know-how über die DSGVO und den Datenschutz erweitern und sich zum Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen? Das Fernstudium vermittelt verschiedene relevante Inhalte, die mit diesem Thema einhergehen, und zeigt betriebliche Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf.
100 % DER KOSTENÜBERNAHME DURCH BILDUNGSGUTSCHEIN
Du bist Arbeitslos, Berufsrückkehrer oder von der Arbeitslosigkeit bedroht? Dann hast du die Möglichkeit, dich von der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter die gesamten Ausbildungsgebühren fördern zu lassen! Auch Fahrt-, Übernachtungs- und Zusatzkosten werden von der Bundesagentur übernommen.
Ablauf der Beantragung im Detail
Hier gehts direkt zum Fernlehrgang
ABLAUF UND INHALTE IM DETAIL
Ihr Fernstudium beginnt mit einer freiwilligen Kick-Off-Veranstaltung, die als Live-Webinar durchgeführt wird. In diesem Rahmen werden Ihnen die Besonderheiten Ihres Fernstudiums, aber auch Ihr persönlicher Studienbetreuer und der Online-Campus vorgestellt.
Um sich als betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu qualifizieren, können Sie die Ausbildung am DeLSt als Fernstudium absolvieren. Theoretische Fachinhalte werden mit anwendungsorientierten Übungen ergänzt, die der Vertiefung des Gelernten dienen. Im Seminar vermittelte Kenntnisse umfassen das Datenschutzrecht im deutschen und europäischen Raum.
Neben allgemeinen Grundlagen vermittelt das Studium die Struktur des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und bietet eine Einführung in die Datenschutzrechtsordnung. Darüber hinaus lernen Sie im Lehrgang wichtige Begriffe des Datenschutzes durch die Artikel 4 und 5 der EU-DSGVO kennen und erfahren, welche vertraglichen Anforderungen zur Auftragsverarbeitung bestehen. Rechtswirksame Einwilligungen zeigen auf, welche Form und Bestimmtheit der Einwilligung bestehen, auf welche Art von Aufklärungspflichten und Kopplungsverboten Datenschutzbeauftragte achten müssen und über welche Widerrufsrechte Betroffene verfügen.
Weitere Inhalte umfassen die Besonderheiten der Beschäftigten Einwilligung und die Fortgeltung von Einwilligungen, die vor dem 25.05.2018 erteilt wurden, dem Tag, an dem die DSGVO direkt anwendbar wurde. Sonstige Kernbereiche des Datenschutzes betreffen eine Übersicht zu Erlaubnisnormen sowie Grundlagen zur Verarbeitung von Kunden- und Interessentendaten.
Auch der Beschäftigtendatenschutz nach dem § 26 des neuen BDSG, der die Datenschutzrechte von Mitarbeitern regelt, wird vorgestellt. Dazu erfahren Sie, was im Hinblick auf die Übermittlung in Drittländer zu beachten ist. Der Bereich der Telemedien, der grundlegende Pflichten beim Betrieb von Webseiten und bei der Nutzung von WhatsApp in Behörden und Unternehmen regelt, gehört ebenso zu den Inhalten der Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten wie formelle Anforderungen an den Datenschutz und Wissenswertes über Kontrollinstanzen. Dazu erfahren Sie im Seminar, wie die Rechte von Betroffenen geregelt sind, welche Transparenzpflichten diesen gegenüber bestehen und was im Umgang mit digitalen personenbezogenen Daten bei der Löschung und dem Recht auf Vergessen zu beachten ist. Weitere Themen umfassen Widerspruchsrechte, Schadensersatz und das Recht auf die Übertragbarkeit von Daten.
Auch zeigt die Schulung auf, welche Aufgaben in Bezug auf die Bestellung Datenschutzbeauftragten für Unternehmen bestehen. Dies betrifft die verpflichtende und freiwillige Benennung, die Voraussetzungen für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten in einem Konzern sowie für diese Position nötiges Fachwissen und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Auch wird dargelegt, wie der Abberufungs- und Kündigungsschutz von Datenschutzbeauftragten geregelt ist und welche Aufgaben im Rahmen dieses betrieblichen Aufgabenbereichs auf Sie zukommen könnten. Ein nicht unerhebliches Fachgebiet ist die Reichweite der Datenschutz-Organisationspflichten. Dazu zählen die Pflichten der Meldung und Dokumentation bei Datensicherheitsvorfällen, Rechenschafts- und Nachweispflichten sowie Datenschutz-Folgeabschätzungen und die vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde. In diesem Zusammenhang erlangen Sie außerdem Wissen über die Aufgaben, Befugnisse, Sanktionen und Aktivitäten der Aufsichtsbehörde.
Weitere Themen im Seminar betreffen Datenschutzmanagement und -organisation sowie die datenschutzgerechten Geschäftsprozesse. In Bezug auf Letztere sind Sie als Datenschutzbeauftragter in Unternehmen dafür verantwortlich, auf die Gewährleistung der Rechte von betroffenen Personen sowie auf die Erfüllung sämtlicher Informationspflichten zu achten. Dies bedeutet, dass z. B. Kunden bei der Erhebung von Daten darüber in Kenntnis zu setzen sind, zu welchem Zweck dies erfolgt und auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung der Daten stattfindet. Weitere Aufgaben für betriebliche Datenschutzbeauftragte umfassen die Risikobetrachtung, Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die Umsetzung der Rechenschaftspflicht. Auch erlangen Sie in der Ausbildung Fachwissen über die Wahrung der Informationssicherheit und über mögliche Gefährdungen dieser, etwa in Form von potenziellen Schwachstellen und typischen Bedrohungen. Abgerundet wird das Seminar mit Informationen über technische sowie organisatorische Maßnahmen und mögliche Hilfs- und Arbeitsmittel, die Sie als Datenschutzbeauftragter nutzen können.
Das letzte Thema, Datenschutz in Behörden, kirchlichen und sozialen Institutionen, bildet einen Exkurs zu spezifischen Regelungen des SGB VIII und dessen Unterschieden zur DSGVO. Gezeigt werden Besonderheiten, die für kirchliche Träger, Vereine, Non-Profit-Organisationen und soziale Einrichtungen wie Stiftungen in Bezug auf die Aufgaben als interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestehen.
Am Ende der Ausbildung absolvieren Sie die abschließende Prüfung und erlangen das Zertifikat unserer Akademie, mit dem Sie sich als qualifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter ausweisen.