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Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) hat erhebliche Folgen für Importeure von emissionsstarken Warengruppen. Für Einfuhren ab Juli 2024 stehen Importeuren grundsätzlich keine Standardwerte zur Verfügung. Unternehmen sind verpflichtet, die tatsächlichen Emissionswerte ihrer Waren bei den Zulieferern abzufragen und zu berichten. Wer diese Herausforderungen annimmt, stellt nicht nur Compliance sicher und vermeidet Sanktionsrisiken, sondern eröffnet sich auch Chancen im Wettbewerb, denn die genaue Erfassung spezifischer grauer Emissionen ist entscheidend, um wettbewerbsfähig einzukaufen und Einsparungspotentiale zu identifizieren.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über das CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM), einschließlich seiner Hintergründe und Ziele. Der Anwendungsbereich wird ebenso dargestellt, wie die Anforderungen an Importeure und Zulieferer. Sie erhalten einen Überblick über den relevanten Rechtsrahmen, von der CBAM-Verordnung und den Durchführungsrechtsakten bis hin zu Sanktionstatbeständen und den Folgen von Verstößen. Den zweiten Schwerpunkt bildet die Darstellung der Berichtsinhalte und die Nachweisführung bei Ermittlung tatsächlicher Emissionen. Hierfür wird die genaue Ermittlung tatsächlicher Emissionen und die entsprechende Datenerfassung im Communcations-Template der EU dargestellt.
Termine und Orte
Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
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16.01.2025 | 16.01.2025 | Live Online-Kurs | |||
02.04.2025 | 02.04.2025 | Live Online-Kurs | |||
02.07.2025 | 02.07.2025 | Live Online-Kurs | |||
21.10.2025 | 21.10.2025 | Live Online-Kurs |