Brandschutzbeauftragter in Betrieben

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A.V.B.-Akademie für Arbeits-,Veranstaltungs- und Besuchersicherheit

Ansprechpartner

Sandra Weidmann

Adresse

Blumenstraße 31
52511 Geilenkirchen

Telefon

02271/837630

Fax

02271/837632

Webseite

https://www.avb-akademie.de

Brandschutzbeauftragter in Betrieben

Beschreibung

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach den Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft.

Der Lehrgang erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz sowie die Forderung aus der aktuellen Muster-Versammlungsstättenverordnung §42 (MVStättVO 2005 Auszug, Fassung 2014). 

Dieses Seminar richtet sich an:

  • Mitarbeiter und Dienstleister des Facility Managements und des Gebäudemanagements

  • Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Architekten, Bauleiter, Baufachleute, Ingenieure, Techniker

  • Meister aller Fachrichtungen, technische Angestellte, Mitarbeiter der Bauverwaltungen und Baubehörden

  • Interessierte und zuständige Personen

Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können.

Hintergrund:

Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten für Film/Funk/Fernsehen/Foto, Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.

Laut § 3 Abs. 1 ArbSchG ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen.
Die Industriebaurichtlinie (Geschossflächen > 5000 qm) und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die MVStätttVO verlangt bei entsprechender Erfordernis ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten mit bestimmten Aufgaben und Pflichten. Spezifische Kenntnisse zu Versammlungsstätten sind dafür erforderlich. 

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

  • Brand­schutz im Bau­we­sen, In­dus­trie und Ge­wer­be
  • Per­so­nen­schutz, Sach­wert­schutz, Um­welt­schutz
  • Recht­li­che Grund­la­gen: Ge­set­ze, Ver­ord­nun­gen und Richt­li­ni­en
  • Spezifische Grundlagen zu Veranstaltungen: MVStättVO, DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1) und DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1)
  • Auf­ga­ben des Brand­schutz­be­auf­trag­ten, Ver­ant­wort­lich­kei­ten in Ein­rich­tun­gen und Be­trie­ben
  • Bran­d­ri­si­ken durch bau­li­che An­la­gen, In­nen­aus­bau und be­trieb­li­che Nut­zung, Brand­stif­tung
  • Brand- und Löschlehre 
  • Bau­li­cher Brand­schutz, Schot­tung
  • Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen
  • Anforderungen Messen und Ausstellungen sowie Kraftfahrzeuge in Versammlungsstätten 
  • Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten in oder an Gebäuden (Schweißarbeiten, Dachdeckerarbeiten etc.) 
  • Brand­mel­de­an­la­gen, Alar­mie­rungs­ein­rich­tun­gen, Sprink­ler­an­la­gen, Rauch-Wär­me-Ab­zug, Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen nach ASR 2.2
  • Bau­li­che und be­trieb­li­che An­for­de­run­gen an Flucht- und Ret­tungs­we­ge
  • Brand­schutz­prü­fun­gen: Not­wen­dig­keit, Prüf­lis­ten, Män­gel­lis­ten und Män­gel­be­sei­ti­gung
  • Er­stel­len ei­ner Brand­schutz­ord­nung nach DIN 14096 (Brand­last, Brand­be­las­tung und Brand­ge­fah­ren) 
  • Brennbare Ausstattung, Ausschmückung, Requisiten, sonstige Brandlasten und Brandgefahren 
  • Spe­zi­el­le Brand­schutz­an­for­de­run­gen an Ge­bäu­de, je nach Art und Nut­zung,
  • Brand­schutz­kon­zep­te (Le­sen und In­ter­pre­tie­ren)
  • Brand­schutz­an­for­de­run­gen an elek­tro­tech­ni­sche An­la­gen und Ein­rich­tun­gen.
  • Grup­pen­ar­bei­ten und schrift­li­che Ab­schluss­prü­fung.

Praktische Übungen

-      Umgang mit Feuerlöschern

 

Es wird ein Fachgespräch und eine Ortsbesichtigung in einer Versammlungsstätte durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird eine LEK (Lernerfolgskontrolle) stattfinden. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt.

 

 

Re­fe­ren­ten:

Hanns-Ulrich Adam
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)

-      Brandoberinspektor

-      Fachplaner und Leiter Besuchersicherheit (FH Köln)

-      Brandschutzbeauftragter (VdS & CFPA)

-      Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Jörg Raskopp   

-  Brandamtmann

-  Tätigkeit im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz 

-  Brandschutzbeauftragter

-  Fachkunde Bühnenpyrotechniker  (nach § 7 SprengG)

-  Organisatorischer Leiter Rettungsdienst

 

Olaf Jastrob

-      Fachplaner und Leiter Besuchersicherheit (FH Köln)

-      Fachkraft für Arbeitssicherheit

-      Event-Manager

-      Trainer für Evakuierungshelfer / Brandschutzhelfer (BZB Akademie)

-      Sachkundiger Laserschutz / künstliche optische Strahlung (VBG)

-      SiGeKo Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator (VBG)

-      Sicherheits-Techniker in Versammlungsstätten (VBG) 

-      Richtmeister / Aufsichtsperson im Zeltbau (BGN) 

Je nach Auslastung und Inhalten können weitere Dozenten hinzugezogen werden.

 

Datum: 

Montag bis Freitag, 03. bis 07.07.2017 und
Montag und Dienstag, 10. und 11.07.2017

ca. 9 Unterrichtsstunden pro Unterrichtstag

Zielgruppe
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden achttägigen Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben.
Sprache
Deutsch
Teilnehmerzahl
8 bis 16
Zertifikat
Anbieter-Zertifikat
Anmerkung
Die Teilnahme an Modul 1 ist Voraussetzung für die Teilnahme an Modul 2 der Ausbildung. Um den Abschluss „Brandschutzbeauftragter” zu erlangen, ist der Besuch beider Teile erforderlich. Am Ende der Seminarreihe findet eine schriftliche und eine mündliche
Preis inkl. MwSt.
1.920,00 € (pro Person)
Veranstaltungsart
Präsenzkurs
Veranstaltungszeitraum
1 Tag
Durchführung
Tageskurs
Termin
frei Vereinbar