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Sandra Weidmann
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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach den Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft.
Der Lehrgang erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz sowie die Forderung aus der aktuellen Muster-Versammlungsstättenverordnung §42 (MVStättVO 2005 Auszug, Fassung 2014).
Dieses Seminar richtet sich an:
Mitarbeiter und Dienstleister des Facility Managements und des Gebäudemanagements
Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Architekten, Bauleiter, Baufachleute, Ingenieure, Techniker
Meister aller Fachrichtungen, technische Angestellte, Mitarbeiter der Bauverwaltungen und Baubehörden
Interessierte und zuständige Personen
Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können.
Hintergrund:
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten für Film/Funk/Fernsehen/Foto, Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.
Laut § 3 Abs. 1 ArbSchG ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen.
Die Industriebaurichtlinie (Geschossflächen > 5000 qm) und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die MVStätttVO verlangt bei entsprechender Erfordernis ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten mit bestimmten Aufgaben und Pflichten. Spezifische Kenntnisse zu Versammlungsstätten sind dafür erforderlich.
Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Praktische Übungen
- Umgang mit Feuerlöschern
Es wird ein Fachgespräch und eine Ortsbesichtigung in einer Versammlungsstätte durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird eine LEK (Lernerfolgskontrolle) stattfinden. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt.
Referenten:
Hanns-Ulrich Adam
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
- Brandoberinspektor
- Fachplaner und Leiter Besuchersicherheit (FH Köln)
- Brandschutzbeauftragter (VdS & CFPA)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
Jörg Raskopp
- Brandamtmann
- Tätigkeit im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz
- Brandschutzbeauftragter
- Fachkunde Bühnenpyrotechniker (nach § 7 SprengG)
- Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Olaf Jastrob
- Fachplaner und Leiter Besuchersicherheit (FH Köln)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Event-Manager
- Trainer für Evakuierungshelfer / Brandschutzhelfer (BZB Akademie)
- Sachkundiger Laserschutz / künstliche optische Strahlung (VBG)
- SiGeKo Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator (VBG)
- Sicherheits-Techniker in Versammlungsstätten (VBG)
- Richtmeister / Aufsichtsperson im Zeltbau (BGN)
Je nach Auslastung und Inhalten können weitere Dozenten hinzugezogen werden.
Datum:
Montag bis Freitag, 03. bis 07.07.2017 und
Montag und Dienstag, 10. und 11.07.2017
ca. 9 Unterrichtsstunden pro Unterrichtstag