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Der bauliche, vorbeugende Brandschutz hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und in diesem Rahmen folgen immer mehr Landesbauordnungen der Musterbauordnung.
Auch der Bundesgerichtshof entschied, dass die gesamte Brandschutzplanung zu den Verpflichtungen des Architekten gehört (26.01.2012 - VII ZR 128/11). Der Architekt muss daher den Brandschutz bereits von Anfang an im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 3 mit den Behörden abstimmen und gegebenenfalls auch die Erwartungen der Brandschutzgutachter bei der Brandschutzbegutachtung vorhersehen und in seinen Planungen berücksichtigen. Mängel in der Ausführung der Planung führen somit regelmäßig zu einer Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn auf die entstehenden Schäden.
Die notwendigen fachübergreifenden Diskussionen erfordern ein aktuelles, fundiertes Grundlagenwissen.
Unser Experte vermittelt Ihnen in diesem Seminar das aktuelle, fachliche Know-how über die brandschutzrechtlichen Auflagen und Anforderungen. Auf Abweichungs-, Kompensationsmöglichkeiten und Ausnahmen wird eingegangen. Die Darstellung der Besonderheiten beim Umgang mit vorhandenen Brandschutzkonzepten, die Sicherstellung einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Brandschutzplanern und den Behörden sowie die Erläuterung typischer Haftungsfallen runden das benötigte Praxiswissen ab.
Termine und Orte
Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
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25.02.2025 | 25.02.2025 | München | |||
28.05.2025 | 28.05.2025 | Berlin | |||
15.09.2025 | 15.09.2025 | Hamburg |