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Daniel Mielicki
Adresse
Barmbeker Straße 4a
22303 Hamburg
Telefon
040/41 33 21-74
Fax
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Mittlerweile besteht eine Rechtspflicht des Arbeitgebers, das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ohne Durchführung bzw. Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist in der Regel nicht mehr möglich. Eine solche Kündigung wäre unverhältnismäßig und sozialwidrig. Sie erfahren, was der Arbeitgeber tun muss, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und die Voraussetzungen für den Ausspruch von krankheitsbedingten Kündigungen behandelt.
In unserem Online-Seminar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Wir bieten Ihnen einen Spezialisten für das rechtliche Know-how und einen Praktiker, der als Berater von Unternehmen bei der Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements tätig ist.
Dieses Online-Seminar kann nach §15FAO anerkannt werden!
Termine und Orte
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20.03.2025 | 20.03.2025 | Live Online-Kurs | |||
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