Beschreibung
Dieser Grundkurs gibt einen umfassenden Überblick über das Immissionsschutzrecht. Für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen relevante Themen werden ausführlich behandelt und anhand von Anwendungsbeispielen erläutert. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die folgenden rechtlichen Regelungen:
•die Industrieemissions-Richtlinie der EU,
•das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG),
•die Verordnungen zum BImSchG (BImSchVen) sowie
•die Verwaltungsvorschriften zum BImSchG (TA Luft, TA Lärm).
Ziele der Veranstaltung sind, den Teilnehmenden die Grundlagen des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes zu vermitteln sowie die Anwendung wichtiger immissionsschutzrechtlicher Vorgaben zu ermöglichen. Die wesentlichen Regelungen und Vorschriften werden verständlich und klar vorgestellt, die Auslegung in der Verwaltungspraxis anhand von Praxisfällen ausführlich erläutert und wichtige Zweifelsfragen behandelt. Die Referenten sind ausgewiesene Fachleute mit vielen Praxiserfahrungen, die selbst an der Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Regelungen mitwirken. Neben der Vermittlung von Grundlagen- und Praxiswissen, werden sie wertvolle Hintergrundinformationen vortragen und den Teilnehmenden umfangreiche Arbeitsmaterialien (u.a. Zweifelsfragenkataloge, Ministerialerlasse, Vollzugshilfen, LAI-Ausarbeitungen, Handbücher, Leitfäden) an die Hand geben.
Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:
•Welche Anlagen sind nach dem BImSchG genehmigungs¬bedürftig? Welche Anlagen sind nicht genehmigungsbedürftig?
•Welche Voraussetzungen muss der zukünftige Anlagenbetreiber erfüllen?
•Wie wird eine Immissionsprognose erstellt?
•Wie wird ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchgeführt?
•In welchen Fällen ist ein förmliches Genehmigungsverfahren notwendig? Wann genügt ein vereinfachtes Verfahren? Wann reicht lediglich ein Anzeigeverfahren aus?
•Was ist eine IED-Anlage? Welche besonderen Anforderungen müssen IED-Anlagen erfüllen?
•Wie ist das UVPG im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen?
•Welchen Anforderungen müssen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gerecht werden?
•Welche Aufgaben sind bei der Überwachung von genehmigungs- sowie nicht genehmigungsbedürftigen BImSchG-Anlagen zu erfüllen?
•Welche Anforderungen sind an Gutachten (Lärm-, Luft-, Geruchsgutachten) zu stellen und wie werden diese auf Plausibilität geprüft?
•Welche rechtlichen Vorgaben sind beim Umgang mit flüchtigen organischen Lösemitteln zu beachten?
•Wie sind Lösemittelbilanzen aufzustellen? Wie sind die Bilanzen zu prüfen?
•Welche europäischen Vorschriften sind zu beachten?
•Welche neuen Rechte haben anerkannte Umweltverbände?
•Welche Anlagen unterliegen dem Störfallrecht? Welche besonderen Anforderungen müssen diese Anlagen erfüllen? Was ist beider Genehmigung und Überwachung von Betriebsbereichen nach der 12. BImSchV zu beachten?
Themen
1. Tag
9:00 UHR
•Begrüßung/ Einführung
Dr. Edgar Tschech
Franz-W. Iven
9:15 UHR
•Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die dazugehörigen Verordnungen (BImSchVen), u.a.
oBegriffe und Definitionen
oZiele, Strukturen und Anwendungsbereiche
oWesentliche Regelungsinhalte
Franz-W. Iven
10:30 UHR
•Kaffeepause
11:00 UHR
•Das BImSchG-Genehmigungsverfahren, u.a.
oGenehmigungsbedürftigkeit
oGenehmigungsvoraussetzungen
oAblauf des BImSchG Genehmigungsverfahrens
oUmweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
oAnlagenänderung: Anzeigeverfahren oder Änderungsgenehmigung?
Franz-W. Iven
12:30 UHR
•Mittagspause
13:30 UHR
•Anforderungen bei der Überwachung von genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen BImSchG-Anlagen
oGrundpflichten für genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
oAnordnungsbefugnisse
oPraxisbeispiele
Achim Halmschlag
15:00 UHR
•Kaffeepause
15:15 UHR
•Beurteilung von Geruchsimmissionen gemäß TA Luft 2021 — Anhang 7 (ehemals Geruchsimmissions-Richtlinie — GIRL)
oGrundlagen
oAnforderungen an Prognosen
oAnwendung im Vollzug / in der Überwachung
oVerwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW
Frank Müller/ Kathrin Kwiatkowski
16:15 UHR
•Grundlagen des Störfallrechts
oStörfall-Verordnung
oSicherheitsbericht
oArbeitshilfen
oAngemessene Sicherheitsabstände
Dr. Norbert Wiese
17:15 UHR
Ende des 1. Tages
2. Tag
8:30 Uhr
•Die Technische Anleitung Luft (TA Luft), u.a.
oBedeutung, Ziele, Struktur und Anwendungsbereiche
oEmissionen und Emissionskenngrößen
oAllgemeine Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
oSpezifische Emissionsanforderungen an Beispielen ausgewählter Branchen
oAbleitbedingungen
oWesentliche Änderungen durch die Novelle
der TA Luft 2021
Rainer Remus
10:00 Uhr
•Kaffeepause
10:30 Uhr
•Luftimmissionsprognose gemäß der TA Luft
oGrundlagen
oAnforderungen an Prognosen
oAnwendung im Vollzug / in der Überwachung
oLeitfaden für die Erstellung von Immissionsprognosen
oVerwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW
Uwe Hartmann
12:00 Uhr
•Mittagspause
13:00 Uhr
•Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
oWesentliche Regelungsinhalte
oAnforderungen an schalltechnische Prognosen
oMesstechnische Erfassung von Geräuschen
oVerwaltungsrechtliche Auslegungspraxis in NRW
Markus Heek/ Thomas Przybilla
14:30 Uhr
•Kaffeepause
14:45 Uhr
•Rechtliche Vorgaben beim Umgang mit flüchtigen Lösemitteln (31. BImSchV)
oGrundlagen
oAnforderungen bei der Holz-, Metall- und Kunst¬stoffbeschichtung (Schreinereien, Lackierbetriebe, Druckereien etc.)
oArbeitshilfen für die Überwachung
Dr. Richard Schlachta
16:15 Uhr
•Ende der Veranstaltung