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Bei der Betrachtung alternativer Gestaltungsmodelle der Betriebsrente haben die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen und die Neuordnung von Versorgungszusagen eine große praktische Bedeutung. So beeinflussen Pensionsverpflichtungen nicht nur die Liquidität des Unternehmens, sondern auch in vielen Fällen wesentlich die Bilanz eines Unternehmens, aufgrund von hohen Pensionsrückstellungen. Die bAV steht so regelmäßig wegen ihres finanziellen Volumens im Fokus. Arbeitsrechtlich sind den betriebswirtschaftlich getriebenen Änderungen Grenzen auferlegt. Dies gilt insbesondere beim Unternehmenskauf, konzerninternen Umstrukturierungsmaßnahmen, aber auch beim Abschluss von Outsourcing-Verträgen. Die arbeitsrechtlichen Fragen, die insoweit im Rahmen der Due Diligence und der Vertragsgestaltung zu behandeln sind, sind für den Praktiker häufig nur schwer zu durchschauen, insbesondere bei Versorgungssystemen, die über externe Durchführungswege abgewickelt werden.
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