Beschreibung
Jetzt informieren und buchen!ZIELIn diesem Seminar erwerben Sie Kenntnisse des Explosionsschutzes sowie der relevanten Regelungen bezüglich Planen, Errichten und Instandhalten von explosionsgeschützten Anlagen sowie für das Prüfen gemäß BetrSichV § 16.
INHALT1. Tag:
- Physikalische Grundlagen, Gefahrenbereiche
- Gesetzliche Bestimmungen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Gefährdungsbeurteilung
- Explosionsschutzdokument (GefStoffV § 6 Abs. 9)
- Zoneneinteilung
- Organisatorische Maßnahmen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Geltungsbereich
- Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen
- Systematische Gefährdungsbeurteilung anhand von Beispielen
- Gefahrenabwehrmaßnahmen
- Festlegung von Art und Anzahl durchzuführender Prüfungen
- Auswahl und Qualifikation der zur Prüfung befähigten Personen
- Verhalten bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten (TRBS 1112 Teil 1)
- Grundlagen der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX, Beschaffungsanforderungen)
2. Tag:
- Anforderungen an die einzelnen explosionsgefährdeten Bereiche
- Kennzeichnung explosionsgeschützter Betriebsmittel
- Elektrische Betriebsmittel nach VDE 0170/0171
- Grundbegriffe der Zündschutzart (elektrisch)
- Auswahl der elektrischen Betriebsmittel
- Errichten von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach EN 60079-14 (VDE 0165-1)
- Prüfungen von Ex-Anlagen und Arbeitsplätzen nach EN 60079-14 und TRBS 1201 Teil 1
3. Tag:
- Nicht-elektrische Betriebsmittel
- Zündschutzarten nach DIN EN 80079-37 ff.
- Kennzeichnung
- Prüfung nach TRBS 1201 Teil 1
- Instandsetzen explosionsgeschützter Anlagen und Betriebsmittel nach Gefahrstoffverordnung Anhang I / TRBS 1201 Teil 3
- Praxisnahe Beispiele
- Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Einteilung von Bereichen in Ex-Zonen
- Inhalt eines Explosionsschutzdokuments
- Auswahl von Betriebsmitteln und Geräten
- Abschlussprüfung (freiwillig)
ABSCHLUSSTÜV-Teilnahmebescheinigung
Nach dem Besuch dieses Seminars und erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das als Basis für die Bestellung einer zur Prüfung befähigten Person nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 für Prüfungen des Explosionsschutzes an elektrischen und mechanischen Betriebsmitteln gemäß BetrSichV § 16 und GefStoffV § 2 (14) herangezogen werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeiten, für die Sie bestellt werden dürfen, von Ihrer Ausbildung bzw. Qualifikation abhängen. Nähere Angaben dazu finden Sie im entsprechenden Abschnitt der BetrSichV.
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