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Daniel Mielicki
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Mit dem Grundsatzurteil zum Verfall von Resturlaub ist Vorsicht geboten! Es revolutioniert das Gewähren von Urlaub komplett! Nicht nur, dass die Verjährungsfristen sich ändern, der Arbeitgeber muss die Beschäftigten rechtzeitig und explizit vor dem Verfall der Urlaubstage warnen und sie dazu auffordern, den Urlaub zu nehmen. Diese Regelung soll auch rückwirkend gelten, sodass eine Welle von Abgeltungsansprüchen auf die Arbeitgeber zurollen könnte.
Auch der Jahresurlaub bei Langzeiterkrankung darf nicht mehr einfach verfallen. Auch hier verfällt der Urlaub nur noch, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmende den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
Lernen Sie in unserem Online-Seminar, welche Ansprüche Ihre Arbeitnehmenden, ob krank oder gesund an Sie stellen könnten und welche Handlungsmöglichkeiten sich Ihnen bieten, um die Ansprüche abzuwehren.
Termine und Orte
Von | Bis | Ort | Durchführungs- garantie |
Frühbucher bis Betrag |
Lastminute ab Betrag |
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19.02.2025 | 19.02.2025 | Live Online-Kurs | |||
06.05.2025 | 06.05.2025 | Live Online-Kurs | |||
24.07.2025 | 24.07.2025 | Live Online-Kurs | |||
15.10.2025 | 15.10.2025 | Live Online-Kurs |