Arbeitssicherheit Erhardt

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Erhardt

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Brandschutzhelfer Ausbildung

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen einen gewissen Prozentsatz seiner Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen. Dieser Anteil liegt in der Regel bei Minimum 5 %. Bei Unternehmen wie Krankenhäusern, Hotels und großen Produktionsbetrieben mit erhöhter Brandgefährdung können es aber auch deutlich mehr sein. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Mitarbeitende auch mal krank oder im Urlaub sind, die gesetzlichen Vorgaben auf der Arbeitsstätte aber dennoch erfüllt bleiben müssen.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Schriften:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
  • DGUV Vorschrift 1: § 22 Abs. 2 Notfallmaßnahmen
  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände: Abschnitt 6.2
  • DGUV Information 205-023
Anmerkung:
keine
Voraussetzung:
keine
Zielgruppe:
jeder Arbeitnehmer oder der sich für das Thema interessiert, Geschäftsführer, Inhaber, Vorstände
Teilnehmerzahl:
3 bis 15
Preis:
142,50 € inkl. MwSt. (pro Person)
Termin:
frei Vereinbar

Termine und Orte