TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

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Tim Kipper

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Thementag - Gefährdungsbeurteilungen vs. Nachhaltigkeit mehrere Termine zur Auswahl

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ZIEL
Unternehmen, aber auch die Fachbereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, sehen sich neuen Herausforderungen gegenübergestellt. Welche Auswirkungen hat das Thema Nachhaltigkeit auf den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz?! So müssen Sie sich zuerst folgende Fragen stellen: Was bedeutet "nachhaltig" im Arbeits- und Gesundheitsschutz? Und was bedeutet dies für meine Gefährdungsbeurteilungen? Müssen jetzt alle vorhandenen und umgesetzten Schutzmaßnahmen nochmals angepasst werden? Nachhaltiger Gesundheitsschutz? In unserem eintägigen Thementag werden wir Ihnen dieses komplexe Aufgabengebiet erläutern und die unterschiedlichsten Szenarien zur fachkundigen, rechtskonformen und sicheren Überprüfung / Anpassung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen anhand von Praxisbeispielen erläutern.


INHALT
  • Was heißt nachhaltig und wo stehen hierzu die Vorgaben?
    • Grundlagen, Praxisbeispiele, Umsetzung, Nutzen
    • 3-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit
    • Ziele, Definitionen, Umsetzung, Praxisbeispiele
  • Prozess Vorgehensweise der 7-Schritte-Methode
    • Anpassung der entsprechenden Prozesse
    • Auswahl der technischen Lösungen (z. B. Energieverbrauch, Co2-Fußabdruck, …)
    • Auswahl der zu benutzenden persönlichen Schutzausrüstung (z. B. Einwegprodukte, Lieferkette, Reinigungsaufwand,…)
  • Nachhaltiger Gesundheitsschutz
    • Erhalt der gesundheitlichen Ressourcen über eine aktive Gesundheitsförderung im Sinne der Einflussnahme auf körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden
    • Eine menschengerechte Gestaltung
  • Diskussionen und Erfahrungsaustausch im Plenum



ABSCHLUSS
TÜV-Teilnahmebescheinigung




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Anmerkung:
Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie zwei VDSI-Weiterbildungspunkte für Arbeitsschutz.
Zielgruppe:
Abteilungsleiter, Betriebsleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, alle betrieblichen Fach- und Führungskräfte, die für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilung zuständig sind

Termine und Orte

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