TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Ansprechpartner

Tim Kipper

Adresse

Am TÜV 1
66280 Sulzbach/Saar

Telefon

06897506506

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https://www.tuev-seminare.de/

Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten - AfP (TÜV) Qualifizierte Aufsicht bei Veranstaltungen basierend auf MVStättVO § 40 und DGUV V 17/18

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ZIEL
Sie werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen sowie bei Veranstaltungen gemäß § 40 (5) Satz 2 VStättVO die Aufsicht zu führen. Diese o. g. Verantwortung wird in der VStättVO und DGUV Vorschrift 17/18 konkretisiert, personalisiert und grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt. Das erfordert auch bei der reinen Vermietung von Versammlungsstätten eine gründliche, an Sicherheitsaspekten ausgerichtete Planung und entsprechende Durchführung der Veranstaltung sowie ggfs. die Delegation bestimmter Aufgaben an verantwortliche Personen. Wir vermitteln Ihnen in diesen zwei Tagen das Rüstzeug, um diese Anforderungen zu erfüllen.


INHALT
  • Grundlegende Vorschriften der MVStättVO
  • Schutzziele der MVStättVO
  • Grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes und der DGUV Vorschrift 17/18
  • Erkennen von Gefährdungen - Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
  • Verantwortung und Einsatz von Aufsichtsführenden Personen
  • Zusammenarbeit mit Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik / Veranstaltungsleiter
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Zertifikatsprüfung
  • Erfahrungsaustausch



ABSCHLUSS
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat als "Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten (AfP) (TÜV)".




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Anmerkung:
Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland entwickelt und mit der Unfallkasse Baden-Württemberg abgestimmt.
Zielgruppe:
Hausmeister, Inspizienten, Messe- und Bühnenbauer, Dekorateure, Techniker, Elektriker und Beleuchter, Diskjockeys, Mitarbeiter und Entscheider in Versammlungsstätten und Gastronomiebetrieben / Catering, Personal von Festzelten, Lehrer und Schulleiter, Hausmeister von Schulen und Mehrzweckhallen, Aufsichtspersonen in Messebetrieben, Mitarbeiter von Agenturen und Mitglieder von Vereinen, die Veranstaltungen durchführen und ggfs. die Funktion des Veranstaltungsleiters im Sinne der VStättVO übernehm

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