Die gute Nachricht ist, dass Eltern ihre Unterhaltsleistungen an den Nachwuchs ab dessen 25. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Der Fiskus erkennt den Unterhalt jetzt bis zu einer Höhe von 9.744 € an (für das Jahr 2020 waren es maximal 9.408 €).
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Einen Artikel hierzu findet man bei Haufe.
Link-Tipp: https://www.haufe.de/