Bildungsratgeber

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Was können Eltern tun, wenn diese für ihr studierendes Kind altersbedingt kein Kindergeld mehr erhalten?

Die gute Nachricht ist, dass Eltern ihre Unterhaltsleistungen an den Nachwuchs ab dessen 25. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhn­liche Belastungen geltend machen können. Der Fiskus erkennt den Unterhalt jetzt bis zu einer Höhe von 9.744 € an (für das Jahr 2020 waren es maximal 9.408 €).
Link-Tipphttps://www.quattek.de


Einen Artikel hierzu findet man bei Haufe.
Link-Tipp: https://www.haufe.de/