Biete beachten: Im Rahmen der Erstausbildung können die Studiengebühren nicht als Werbungskosten ,sondern als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Sie werden im Steuerrecht der privaten Lebensführung zugerechnet und sind damit als private Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzbar.
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Studierende haben während ihres Studiums hohe Ausgaben. Diese Kosten können mit einer Steuererklärung teilweise wieder hereingeholt werden. Was du als Studienkosten absetzen kannst, erklären Dir taxfix.de.
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Studiengebühren absetzen: So geht’s
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