Azubis mit mittlerem oder höherem Schulabschluss können die Ausbildung verkürzen, sofern Ihr Ausbilder dies unterstützt. Auch können frühere Ausbildungszeiten angerechnet werden. Bei einem Ausbildungsplatzwechsel wird in der Regel die bereits zurückgelegte Ausbildungszeit angerechnet.
Vor allem bei guten Leistungen können Azubis nach der Hälfte der Ausbildungszeit einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen.
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