Eine Abmahnung kann nur dann eine rechtliche Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung sein, wenn die abgemahnte Pflichtverletzung und der später begangene Pflichtverstoß, der Anlass für die Kündigung ist.
Die Abmahnung genau prüfen lassen. Bei einer unberechtigten Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen und auf jeden Fall den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.
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