Bildungsratgeber

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Welche Möglichkeiten einer Kündigung von Ausbildungsverträgen ist möglich?

Die Kündigung eines Ausbildungsvertrags ist nur in folgenden drei Fällen möglich (vgl. §15 BerufsBildungsGesetz)

  • Kündigung eines Ausbildungsvertrags während der Probezeit
  • Fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrags nach der Probezeit
  • Normale Kündigung eines Ausbildungsvertrags nach der Probezeit Ohne Kündigung endet ein Ausbildungsverhältnis immer mit dem Tag, an dem die Prüfung bestanden wird.

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