Die Kündigung eines Ausbildungsvertrags ist nur in folgenden drei Fällen möglich (vgl. §15 BerufsBildungsGesetz)
- Kündigung eines Ausbildungsvertrags während der Probezeit
- Fristlose Kündigung des Ausbildungsvertrags nach der Probezeit
- Normale Kündigung eines Ausbildungsvertrags nach der Probezeit Ohne Kündigung endet ein Ausbildungsverhältnis immer mit dem Tag, an dem die Prüfung bestanden wird.
Link-Tipp: https://studyflix.de/