Soweit die Hochschule/ Fachhochschule ein Teilstudium anbietet, ist dies unter den folgenden Gründen möglich.
- in erheblichem Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgeht
- ein Kind pflegt oder erzieht
- pflegebedürftige Angehörige betreut oder versorgt
- an chronischen Krankheiten und/oder Behinderungen leidet und deswegen dem Studium nur mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit widmen kann, kann unter Nachweis ein Teilstudium beantragen.
Link-Tipp: https://www.studieren-berufsbegleitend.de