Portrait:
Die Qi Gong Kurse sind als Präventionsmaßnahme nach § 20 SGB V Abs. 1 durch die Zentrale Prüfstelle für Prävention zertifiziert und werden dadurch von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und bezuschusst. Die Teilnehmer erhalten daher auf Antrag die reine Kursgebühr von ihrer Kasse, ganz oder teilweise wieder zurück.